Öffentliche Hand hätte (eigentlich) Vorbildfunktion
Dieses Verhalten der öffentlichen Hand kontrastiert völlig mit der eigenen Gesetzgebung und mit dem, was Politiker vom gemeinen Bürger ständig einfordern und in immer neue Kampagnen einfließen lassen. Die rechtlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden nehmen stetig zu und die Bestimmungen zum Klimaschutz verschärfen sich, ohne dass sich die öffentliche Hand in ihrem eigenen Bestand entsprechend verhält. Ein Vorbild sieht anders aus.
Behauptet wird, die schwierige Lage vieler öffentlicher Haushalte beschränke die Möglichkeiten, sinnvolle Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung in den öffentlichen Liegenschaften durchzuführen – und das, obwohl steigende Brennstoff- und Strom preise die öffentlichen Haushalte zusätzlich unter Druck setzen. Und zum Nachdenken veranlassen müssten.
In Anbetracht der verfassungsmäßig verankerten Schuldenbremse werden die finanziellen Spielräume für dringende Investitionen in die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude jedoch immer noch enger. Infolgedessen bleiben die mit der Energiewende in Deutschland unzweifelhaft verbundenen potenziellen Wachstum- und Beschäftigungsimpulse vielerorts ungenutzt.
Abhilfe für die Lösung des skizzierten Problems verspricht das sogenannte Energie-Einspar-Contracting (EEC), dem die Deutsche Energieagentur (dena) „hohe Potenziale zur Erschließung von Energieeinsparungen“ zuspricht.