Solarify dokumentiert Zusammenfassung und Wertung der vier Wissenschaftler
(gekürzt – Original und vollständiger Text: 1. Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“, Seite 131)
Zusammenfassung
Im Oktober 2011 bestellte die Bundesregierung eine Kommission aus vier Energiewissenschaftlern, die BMWi und BMU bei der Erarbeitung des Monitoring-Konzepts sowie bei der Auswahl der Indikatoren unterstützen sollte. Außerdem sollen die jährlichen Monitoring-Berichte begutachtet und kommentiert werden.
Das vorliegende Dokument ist die Stellungnahme zum ersten Monitoring- Bericht der Bundesregierung. Der Monitoring-Prozess ist langfristig angelegt. Im ersten Jahr wurde neben der eigentlichen Berichtserstellung die Grundlage für die Systematik des Monitorings aufgebaut. Damit stellen sowohl der erste Monitoring-Bericht der Bundesregierung als auch die hier vorliegende Stellungnahme so etwas wie eine Eröffnungsbilanz dar. Der Prozess ist auf die Mitwirkung der Öffentlichkeit angelegt. Die Expertenkommission greift deshalb Anregungen für ihre weitere Arbeit gerne auf.
Zieleinordnung
Das Energiekonzept und die nachfolgenden Beschlüsse der Bundesregierung benennen eine umfassende Liste von Zielen der Energiewende. Diese Ziele sind formal gleichrangig. Sie sind aber nicht alle gleich bedeutend. Zur Analyse des komplexen Zielbündels der Energiewende sollte aus Sicht der Expertenkommission eine Zielhierarchisierung erfolgen. Das Energiekonzept und dessen beschleunigte Umsetzung nach dem Reaktorunglück in Fukushima scheinen für uns durch zwei Oberziele bestimmt: die Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 % bis zum Jahr 2020 und der Ausstieg aus der Kernenergie bis zum Jahr 2022.
Diese Oberziele werden durch verschiedene Unterziele flankiert und über politische Maßnahmen umgesetzt. Die Unterziele und Maßnahmen wiederum können und sollten flexibel anpassbar sein, sofern dabei die Oberziele nicht verfehlt werden. Die im Energiekonzept dargestellten Unterziele stellen aus unserer Sicht einen von mehreren Wegen dar, die beiden Oberziele zu erreichen. In unserer Stellungnahme werden Ziele der Energiewende nicht hinterfragt.
Das energiepolitische Zieldreieck aus Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Sicherheit stellt den konzeptionellen Maßstab zur Bewertung der Unterziele und Maßnahmen dar. Zeigt sich im Rahmen des Monitoring-Prozesses, dass die Unterziele nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohen ökonomischen, sozialen oder ökologischen Belastungen erreicht werden können, dann sollten die Unterziele und Maßnahmen entsprechend angepasst werden. So kann und sollte möglicher Nachsteuerungsbedarf identifiziert werden. Einige Zielinkonsistenzen werden in der Stellungnahme deutlich. Die fortgesetzte kritische Überprüfung der Unterziele ist daher für den weiteren Verlauf der Energiewende von größter Wichtigkeit.