Smarter Energiemarkt
Bei der Veranstaltung diskutierten Experten auch über Möglichkeiten der Verbraucher, Strom selbst zu erzeugen und dezentral zu nutzen. vzbv und Bundesnetzagentur werben gemeinsam dafür, bei der Entwicklung des sog. „Smarten Energiemarkts“ nach der Wertschöpfung für Kunden und Verbraucher zu suchen. Durchsetzen würden sich nur die Produkte, die dem Verbraucher einen wirklichen Nutzen liefern und denen er vertrauen kann.
Für die Verteilnetze forderte der vzbv eine verschärfte Regulierung mit erhöhten Effizienzanforderungen in den Bestandsnetzen sowie eine Abschaffung der sogenannten De-minimis-Regel an, die kleinere Netzbetreiber vor hohen Effizienzanforderungen schützt. Dadurch sind nach Ansicht des vzbv erhebliche Kostensenkungen im Milliardenbereich möglich. vzbv–Chef Billen: „Ausreichend sind 25 bis 40 regionale Netzbetreiber, denen gleichzeitig die Systemverantwortung für ihr Gebiet übertragen wird. Dadurch könnte zugleich eine Reduzierung des Netzausbaubedarfs auch auf der überregionalen Ebene erreicht werden.“
Die Bundesnetzagentur machte deutlich, dass es problematisch sei, eine solche Strukturänderung hoheitlich zu verordnen. Aber die Rahmenbedingungen müssten so geändert werden, dass sie keine Anreize mehr zur Schaffung ineffizienter Strukturen setzen. Die große Zahl der Netzbetreiber in Deutschland sei auch ein Thema für den Wettbewerb. Homann: „Die große Zahl der Netzbetreiber in Deutschland und die bislang fehlende Standardisierung von Netzzugangsverträgen im Strombereich stellen sich als ein wesentlicher Kostentreiber für Lieferanten dar. Ein bundesweiter Anbieter von Strom muss derzeit über 800 Lieferantenrahmenverträge abschließen. Wenn die Stromverbände nicht verbindlichere Vorgaben schaffen, wird die Bundesnetzagentur das aufgreifen müssen. Eine privatwirtschaftliche Lösung würde die Behörde aber bevorzugen. Die Kooperationsvereinbarung Gas gibt hier ein gutes Beispiel ab.“
Einig war man sich in der Notwendigkeit, die Netzentgeltsystematik im Hinblick auf die vermiedenen Netzentgelte und der gleichmäßigen Beteiligung aller Netznutzer an den Netzkosten zu prüfen. Jeder, der sich auf die Sicherheit und Qualität des Energieversorgungsnetzes verlässt, müsse sich an den Kosten auch angemessen beteiligen, so Bundesnetzagentur und vzbv. Dies ist bei zunehmender dezentraler Erzeugung nicht mehr gewährleistet, denn für eigenverbrauchte Mengen zahlt man keine Netzentgelte, für die Einspeisung ins Netz auch nicht. Der vzbv forderte, im Zuge der Revision der Offshore-Planungen die Offshore-Umlage zu prüfen sowie die Befreiungstatbestände für vermiedene Netzentgelte auf diejenigen Fälle zu beschränken, in denen eine tatsächliche Entlastungswirkung nachgewiesen werden kann.
-> Quelle: bundesnetzagentur.de; vzbv.de