Absenkung der Grenzwerte!
Auf die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder ging auch Professor Hans-Peter Hutter von der Medizinischen Universität Wien ein. Er sagte, eine zentrale Frage sei, „inwieweit Grenzwerte ausreichend schützen“ und beklagte, dass „viel Desinformation vorherrsche“. Seiner Meinung nach schützten Grenzwerte vor akuten Wirkungen, aber böten keinen Schutz vor langfristigen Auswirkungen. Er sprach sich daher für eine Absenkung der Grenzwerte nach Schweizer Vorbild aus.
Vorsorgegrundsatz umsetzen! Neue Anpassung an wissenschaftliche Erkenntnisse vermisst
Auch Professor Wilfried Kühling, Uni Halle, bemängelte, dass es in der Novelle keine neue Anpassung an wissenschaftliche Erkenntnisse gebe und wies daraufhin, dass der Vorsorgegrundsatz umgesetzt werden müsse. Er forderte zudem, eine Sanierungsklausel für Altanlagen in die Verordnung aufzunehmen.
Hans-Peter Neitzke machte deutlich, dass man bei Freileitungen zum Teil Werte erreiche, „die in Wohnungen ohnehin erreicht würden.“ An einem Wert von 0,1 Microtesla „kommt man nicht vorbei“, sagte er. Man sei daher „begrenzt“ in dem, was man machen könne. – hib/AS