Kritik an BMWi-Gutachten zur Energieeffizienzrichtlinie

DENEFF sieht Nachholbedarf

In einer Pressemitteilung hat die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF)  Kritik am BMWi-Gutachten zur Energieeffizienzrichtlinie geübt. Die Initiative sieht noch Nachholbedarf. Die DENEFF stelle deutlich in Frage, dass bestehende Energieeffizienz-Instrumente in Deutschland einen ausreichenden Beitrag zur Erreichung der EU-Ziele, zum Gelingen der Energiewende aber auch zur Abwendung von Energiearmut liefern. Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Gutachten zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie veröffentlicht. Darin wird der Beitrag bestehender Politikinstrumente errechnet. Das Ministerium konstatiere, dass somit die EU-Vorgaben eingehalten bzw. übererfüllt würden, wenn „die Spielräume der EU-Energieeffizienzrichtlinie bei der Umsetzung voll ausgeschöpft werden.“

Die DENEFF bezweifele, dass die Anrechnung aller im Gutachten betrachteten Maßnahnahmen in Art und Umfang mit den Anforderungen der EU-Richtlinie konform ist. Auch seien nicht alle genannten Maßnahmen geeignet, um einen zusätzlichen Beitrag zur Einsparung von Energie zu leisten. Insbesondere die Anrechnung sogenannter preisbildender Maßnahmen wie Netzentgelten, EEG und LKW-Maut, die nicht der Einsparung von Energie dienten, kritisierte der geschäftsführende Vorstand der DENEFF, Christian Noll: „Gerade in Zeiten historischer Energiehöchstpreise muss die Politik Energieverbraucher beim Energiesparen unterstützen. Immer mehr Haushalten aber auch Kleinunternehmern mangelt es dabei nicht an Preisdruck. Ihnen fehlt schlicht die notwendige Unterstützung. Auf Steuern und Entgelte als Effizienzwundermittel abzustellen wirkt da grob fahrlässig. Es ist auch zu früh, sich auf vermeintlichen Lorbeeren auszuruhen. Deutschland ist zwar auf einem guten, aber höchstens auf halbem Weg. Das gilt sowohl für die EU-Ziele, als auch für die sich selbst gesteckte Messlatte aus dem Energiekonzept.“

Appell an die Bundesregierung

Durch die Anrechnung preisbildender Maßnahmen, etwa des EEG oder der Mehrwertsteuer auf Energieträger, würde der errechnete Zielwert aus Artikel 7 der Richtlinie für Deutschland (2.005 Petajoule (PJ/entspricht rund 278 Mio. Kilowattstunden) rechnerisch bereits zu mehr als der Hälfte erfüllt (1.166 PJ). Ob ein Energieverbraucher jedoch auf Grund höherer Energiepreise, Förderprogramme oder gesetzlicher Anforderung Maßnahmen ergreife, sei höchst spekulativ und die Wirkung von Preissignalen insgesamt umstritten. Daneben stellte die DENEFF auch in Frage, dass die Energieeinsparverordnung (EnEV) für den Gebäudebestand den Auflagen der Richtlinie entspreche, da diese direkt EU-Recht umsetzte, was im Richtlinientext ausgeschlossen werde. Hier seien in der Studie weitere 270 PJ berechnet worden.

Die Mitgliedstaaten müssen bis Ende diesen Jahres Maßnahmen an die EU-Kommission melden, mit denen sie die Auflagen aus Artikel 7 der Richtlinie erfüllen möchten. Die DENEFF appellierte an die Bundesregierung, sich ernsthaft mit der Verbesserung der Instrumente zu befassen um brachliegende, wirtschaftliche Einsparpotenziale zu nutzen. Neben einer tatsächlichen Erreichung der Ziele könnten so Kraftwerksneubauten vermieden, Energiekosten gesenkt und heimische Wertschöpfung und Beschäftigung gestärkt werden.
->Quelle: www.deneff.org, www.bmwi.de; Foto: © deneff.org