Vergütungszahlen, Differenzkosten, EEG-Umlage
Durch die Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien entstehen Kosten, die auf die Stromverbraucher umgelegt werden. Gemäß dem ersten Monitoringbericht der Bundesregierung zur Energiewende ergaben sich für 2011 EEG-Vergütungszahlungen in Höhe von 16,7 Mrd. €. Diesen Vergütungszahlungen standen die Einnahmen der Übertragungsnetzbetreiber durch den Verkauf des EEG-Stroms an der Strombörse in Höhe von 4,4 Mrd. € gegenüber. Unter Berücksichtigung vermiedener Netzentgelte und Aufwendungen der Übertragungsnetzbetreiber ergaben sich für 2011 tatsächliche Differenzkosten für den EE-Ausbau von 12,1 Mrd. €. Für 2014 gehen die Übertragungsnetzbetreiber im oberen Szenario ihrer Mittelfristprognose bereits von Differenzkosten von über 20 Mrd. € aus. Diese durch die Entwicklung der Strompreise und den Ausbau der Erneuerbaren bestimmte Entwicklung zwingt zum Handeln. Allerdings ist auch darauf hinzuweisen, dass die Differenzkosten deutlich geringer wären, wenn die externen Kosten der fossilen Stromerzeugung unter anderem im Rahmen des Emissionshandels (mit einem angemessenen CO2-Preis) adäquat eingepreist würden. Neben der Kostenentwicklung spielt auch die Verteilung der Kosten eine wichtige Rolle. Dem EEG liegt der Gedanke zugrunde, alle Stromverbraucher an den Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu beteiligen. Davon gibt es jedoch Ausnahmen, u. a. für die im internationalen Wettbewerb stehende energieintensive Industrie und den Eigenverbrauch von Strom. Diese Entlastungstatbestände führen dazu, dass die EEG-Differenzkosten auf eine entsprechend geringere Strommenge umgelegt werden und somit alle, die nicht begünstigt sind, eine höhere EEG-Umlage zu zahlen haben. Zudem schaffen die Ausnahmen den Anreiz, den Eigenverbrauch zu maximieren. Die Frage, wie die Kosten sinnvoll verteilt werden sollen und welche Entlastungen für bestimmte Gruppen auch in Zukunft notwendig sind, werden im nächsten EEG-Dialog in der Reihe des BMU diskutiert.