Bundesregierung: Ausbauziele bei Erneuerbaren bleiben

Altmaiers „Strompreisbremse“ ändert nichts

Die von der Bundesregierung festgesetzten Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien bleiben auch nach dem Vorschlag von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU), eine sogenannte Strompreis-Sicherung in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einzubinden, weiterhin erhalten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12503) auf eine Kleine Anfrage (17/12323) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diese hatten sich darin nach den Auswirkungen der Vorschlags von Bundesumweltminister Altmaier auf die Ausbauziele der Bundesregierung für erneuerbare Energien erkundigt.

Laut Bundesregierungwurde „der Vorschlag der beiden Ministerien den Ländern am 14.02.2013 bei dem ersten Treffen des von der 79. Umweltministerkonferenz eingerichteten Bund-Länder-Gesprächskreises zur EEG-Reform vorgestellt“.  Dort sei mit den Ländern vereinbart worden, die Vorschläge in einer Arbeitsgruppe zu beraten. Nach Abschluss dieser Gespräche solle ein Gesetzentwurf zur Änderung des EEG erarbeitet werden. Daher seien die Vorschläge Altmaiers als Grundlage für einen „Diskussionsprozess“ zu betrachten, der zusammen mit dem Ländern in einer Arbeitsgruppe geführt werde und „offen für Vorschläge anderer Akteure ist. In diesem Sinne wurde der Vorschlag auch den Fraktionen des Deutschen Bundestages zugeleitet. Wie das Gesamtpaket nach Abschluss des eingeleiteten Diskussionsprozesses aussieht, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Grundlage für die Ausgestaltungen der Vorschläge ist und bleibt die Ereichung der gesetzlich festgelegten Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien.“

Nach Abschluss der Gespräche soll ein Gesetzesentwurf zur Änderung des EEG erarbeitet werden. Insofern könnten auch noch keine genauen Angaben für die Ausbauziele im Stromsektor für die Jahre 2020, 2030, 2040 und 2050 genannt werden, der Ausbau hänge stark von der „erforderlichen grundlegenden EEG-Reform und der Weiterentwicklung der sonstigen Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien und den Strommarkt insgesamt“ ab.
->Quelle: bundestag.de