Die Besondere Ausgleichsregelung
Relevante Begünstigungstatbestände im EEG kommen derzeit insbesondere der stromintensiven Industrie (Besondere Ausgleichsregelung) und denjenigen zugute, die den Strom selbst erzeugen und verbrauchen (Eigenverbrauch). Insgesamt werden dadurch rund 150 TWh fast vollständig von der EEG-Umlage befreit – knapp 30 % des Nettostromverbrauchs. Davon entfallen in der Berechnung der Übertragungsnetzbetreiber zur Festlegung der EEG-Umlage in 2013 96,2 TWh auf die Besondere Ausgleichsregelung und rund 56 TWh auf die Eigenstromerzeugung. Perspektivisch ist zu erwarten, dass sich der Effekt der Begünstigungstatbestände auf die EEG-Umlage weiter erhöht und damit die EEG-Umlage weiter ansteigen wird. Hinzu kommt der Effekt des tendenziell sinkenden Nettostrombedarfs. Viel wesentlicher aber ist, dass die befreite Strommenge seit Jahren zunimmt, u. a. weil die Unternehmen ihre Strukturen im Hinblick auf die Vermeidung der Belastung durch die EEG-Umlage konsequent ändern. Weder bei der Besonderen Ausgleichsregelung noch bei der Eigenerzeugung ist eine Umkehr dieses Trends zu erwarten.
„Energiearmut“ allgemein gebräuchlich
Gleichzeitig steigt die Belastung durch die EEG-Umlage bei allen übrigen Stromverbrauchern. Sie haben zunehmend Sorge, dass sie immer größere Teile ihres Einkommens und ihrer Erlöse für steigende Seite 1 von 8 I 12. März 2013 Energie- und Strompreise aufwenden müssen. Der Begriff „Energiearmut“ für diese Tendenz ist mittlerweile allgemein gebräuchlich. Vor diesem Hintergrund hat Bundesumweltminister Altmaier in seinem Vorschlag zur Einführung einer Strompreis-Sicherung im EEG eine moderate Mindestumlage auf die eigenerzeugten und selbst verbrauchten Strommengen und eine Erhöhung des Beitrages der stromintensiven Industrie zur Finanzierung der EEG-Kosten vorgeschlagen. Dies soll dazu beitragen, die Entsolidarisierung bei den Kosten der Energiewende einzudämmen, die massive Belastung der mittelständischen Unternehmen sowie der privaten Haushalte zu begrenzen und den Anstieg der EEG-Umlage aufzuhalten. Im Rahmen des 6. EEG-Dialogs sollen mögliche Ausgestaltungsformen sowie die Allokations- und Verteilungseffekte einer Weiterentwicklung der Ausnahmeregelungen diskutiert werden.