30 % des Nettostromverbrauchs EEG-Umlage-befreit

Leitfragen

  • Welche Branchen sollten zukünftig von der Begrenzung der EEG-Umlage begünstigt bzw. welche der derzeit begünstigten Branchen sollten (kurzfristig) aus der Regelung herausgenommen werden?
  • Wie kann im Rahmen einer grundlegenden Reform des EEG mittelfristig gewährleistet werden, dass nur sol­che Unternehmen von der Privilegierung profitieren, die sich in einem internationalen Wettbewerbsverhält­nis befinden?
  • Welche Indikatoren sind geeignet, die internationale Wettbewerbssituation und die Bedeutung der Stromkos­ten als Wettbewerbsfaktor zu messen?
  • Wie können die noch bestehenden unerwünschten Anreize zur Erhöhung des Stromverbrauchs (Sprungstellen bei der Stromintensität) beseitigt werden, ohne dass die Administrierbarkeit der Regelung erheblich erschwert wird?
  • Inwieweit können die Voraussetzungen für eine Begünstigung im EEG mit anderen Regelungen (z. B. Strom­steuer, Emissionshandel) vereinheitlicht werden? Sollte sich die Begrenzung der EEG-Umlage in Anlehnung an die Stromsteuer auf stromintensive Prozesse und Verfahren statt auf Branchen beziehen?
  • Wie kann verhindert werden, dass (z. B. durch Umstrukturierung in den Unternehmen) die begünstigten Strommengen kontinuierlich steigen?
  • Welche Belastung ist für die stromintensive Industrie zumutbar? Welche Auswirkungen hätte eine Anhebung der Belastung der privilegierten Unternehmen auf deren internationale Wettbewerbsfähigkeit und auf Be­schäftigung und Wachstum in Deutschland?
  • Damit im Zusammenhang steht die Frage, welche Belastung den nicht begünstigten Stromkunden (private Haushalte und Unternehmen) zugemutet werden kann.
  • Inwieweit sollten Begünstigungen eines Unternehmens von Fortschritten bei der Energieeffizienz abhängig gemacht werden? Auf welchem Wege kann dies bewirkt werden?