Leitfragen
- Welche Branchen sollten zukünftig von der Begrenzung der EEG-Umlage begünstigt bzw. welche der derzeit begünstigten Branchen sollten (kurzfristig) aus der Regelung herausgenommen werden?
- Wie kann im Rahmen einer grundlegenden Reform des EEG mittelfristig gewährleistet werden, dass nur solche Unternehmen von der Privilegierung profitieren, die sich in einem internationalen Wettbewerbsverhältnis befinden?
- Welche Indikatoren sind geeignet, die internationale Wettbewerbssituation und die Bedeutung der Stromkosten als Wettbewerbsfaktor zu messen?
- Wie können die noch bestehenden unerwünschten Anreize zur Erhöhung des Stromverbrauchs (Sprungstellen bei der Stromintensität) beseitigt werden, ohne dass die Administrierbarkeit der Regelung erheblich erschwert wird?
- Inwieweit können die Voraussetzungen für eine Begünstigung im EEG mit anderen Regelungen (z. B. Stromsteuer, Emissionshandel) vereinheitlicht werden? Sollte sich die Begrenzung der EEG-Umlage in Anlehnung an die Stromsteuer auf stromintensive Prozesse und Verfahren statt auf Branchen beziehen?
- Wie kann verhindert werden, dass (z. B. durch Umstrukturierung in den Unternehmen) die begünstigten Strommengen kontinuierlich steigen?
- Welche Belastung ist für die stromintensive Industrie zumutbar? Welche Auswirkungen hätte eine Anhebung der Belastung der privilegierten Unternehmen auf deren internationale Wettbewerbsfähigkeit und auf Beschäftigung und Wachstum in Deutschland?
- Damit im Zusammenhang steht die Frage, welche Belastung den nicht begünstigten Stromkunden (private Haushalte und Unternehmen) zugemutet werden kann.
- Inwieweit sollten Begünstigungen eines Unternehmens von Fortschritten bei der Energieeffizienz abhängig gemacht werden? Auf welchem Wege kann dies bewirkt werden?