Mit wenigen Ausnahmen Stresslevel erfüllt
Nach dem Reaktorunglück in Fukushima im März 2011 hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass zunächst die Kernkraftwerke und anschließend die anderen kerntechnischen Einrichtungen überprüft werden. Das Bundesumweltministerium hatte die Entsorgungskommission (ESK) beauftragt, die Anlagen und Einrichtungen der nuklearen Ver- und Entsorgung einem solchen Stresstest zu unterziehen. Als Teil 1 wurden die Anlagen der Brennstoffversorgung in Gronau und Lingen, die zentralen und dezentralen Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle sowie die Anlagen zur Behandlung der bestrahlten Brennelemente einem Stresstest unterzogen. Die ESK unter Vorsitz von Michael Sailer hat jetzt das Ergebnis vorgelegt und dem BMU übergeben.
Bei dem Stresstest wurde nicht überprüft, ob die Anforderungen des geltenden Regelwerkes eingehalten werden (Auslegungsanforderungen). Vielmehr wurden zusätzliche Belastungen untersucht, die die Lastfälle, die den Genehmigungen zugrunde gelegt sind, deutlich überschreiten (auslegungsüberschreitende Anforderungen). Geprüft wurden dabei Einwirkungen zu den Stress-Lastfällen Erdbeben, Hochwasser, Starkregen, sonstige wetterbedingte Ereignisse, Ausfall der elektrischen Energieversorgung, anlageninterner Brand, Brände außerhalb der Anlage sowie Flugzeugabsturz und Explosionsdruckwelle.
In ihrer Bewertung kommt die ESK zu dem Ergebnis, dass alle untersuchten Anlagen einen sehr hohen Grad an Robustheit ausweisen. Mit Ausnahme weniger Einzelfälle erfüllen die Anlagen den maximalen von der ESK festgelegten Stresslevel. Das Bundesumweltministerium hat den Bericht den zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder zugeleitet.
->Quelle: bmu.de; Der Bericht: entsorgungskommission.de