13. Wie wird die Öffentlichkeit bei Betriebsplanverfahren beteiligt?
Die Öffentlichkeit wird nur bei bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren beteiligt. In diesen Verfahren werden wie in einem normalen Planfeststellungsverfahren die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt und den Bürgern wird die Gelegenheit gegeben Einwendungen zu erheben. Um die Einwendungen zu diskutieren findet ein öffentlicher Erörterungstermin statt.
14. Was passiert, wenn ein Unternehmen einen Antrag auf Fracking stellt?
Über so einen Antrag wäre im Rahmen eines Betriebsplanverfahrens zu entscheiden. Das MELUR hat hierzu die Weisung erlassen, dass ohne ausdrückliche Zustimmung des MELUR keine Betriebspläne genehmigt werden dürfen, welche Fracking zum Gegenstand haben.
Das Ministerium kann solchen Anträgen nur dann zustimmen, wenn feststeht, dass das geplante Vorhaben keinerlei negative Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung, die Umwelt oder das Grundwasser haben kann. Nach den bislang vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen lässt sich dieser Nachweis für das Einbringen von umwelttoxischen Frackfluiden in unkonventionelle Lagerstätten nicht erbringen. Mögliche Anträge sind also nach derzeitigem Stand nicht genehmigungsfähig.