Eigenverbrauch mit Problemen

BDEW warnt vor „Entsolidarisierungdurch Eigenverbrauch

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) will sich für die Anpassung der (im Strompreis enthaltenen) Netzentgelte an die „grundlegend veränderten Rahmenbedingungen im Zuge der Energiewende“ einsetzen. Bisher würden die Netzentgelte nur für die Durchleitung des Stroms erhoben: „Künftig muss die Bereitstellung des Netzes Grundlage für die Kalkulation sein.“ Denn immer mehr Eigenheimbesitzer und landwirtschaftliche Betriebe stellten auf PV-Eigenversorgung um. Dies führe dazu, dass die Kosten der gesamten Infrastruktur auf immer weniger, nicht privilegierte Kunden umgelegt würden. Netzbetreiber seien gezwungen, die Netzentgelte dann stärker mit den Grundpreisen aufzufangen. Kohlmann sprach in diesem Zusammenhang von „Entsolidarisierungseffekten“. Der BDEW will nun im Frühjahr 2014 nach der Bundestagswahl mit der neuen Bundesregierung ein gemeinsames Arbeitsprogramm zur Umsetzung eines neuen Netzdesigns und eines darauf abgestimmten Regulierungsdesigns erörtern.

Mit zunehmendem Ausbau der Erneuerbaren Energien gewinne die Diskussion um die Notwendigkeit eines neuen Marktdesigns im Energiemarkt auch unter netzwirtschaftlichen Gesichtspunkten an Dynamik. Es werde für die Kunden, die sich mit ihrem Stromverbrauch an die Anforderungen des Netzbetreibers anpassen können, ein Anreizsystem in Form von Sondernetzentgelten benötigt. Die Branche arbeite hierzu Vorschläge aus.

„Vor dem Hintergrund der Themen Versorgungssicherheit und Systemstabilität wird die Tragweite der Anforderungen an ein neues Netzdesign auch jenseits der Entgeltthematik besonders deutlich“ erklärte Roger Kohlmann. Der BDEW hat hierzu im Februar die Roadmap Smart Grids veröffentlicht, die klare Schritte und Maßnahmen beschreibt. Es gelte, den fortschreitenden Ausbau der Erneuerbaren Energien, die Notwendigkeit des unverzüglichen, intelligenten Netzum- und ausbaus sowie die Anpassung des regulatorischen Rahmens zur Sicherstellung notwendiger Investitionen marktwirtschaftlich und regulatorisch in Einklang zu bringen.

Hervorzuheben bleibe, dass der offene, vertrauensvolle und zielgerichtete Austausch zwischen Politik, Regulierungsbehörden und Unternehmen für die zielführende Entwicklung eines Netzdesigns 2.0 unverzichtbare Voraussetzung sei. „Bei den Netzinvestitionen hat die Politik jetzt reagiert und Änderungen zur Verbesserung der Investitionsbedingungen auf der Verteilnetzebene auf den Weg gebracht. Dies ist ein positiver Schritt, der jedoch in der gleichen Verordnung durch Vorschläge, die die Kapitalrendite der Netzbetreiber empfindlich reduziert, konterkatiert wird“, erläuterte Kohlmann. Die Netzbetreiber sehen trotz der laufenden Novelle der Verordnungen zu Strom- und Gas-Netzentgelten, zur Anreizregulierung und zum Stromnetzzugang die Notwendigkeit für weitere Reformen.

Ziel sei es, nach der Bundestagswahl im Frühjahr 2014 mit der neuen Bundesregierung ein gemeinsames Arbeitsprogramm zur Umsetzung des neuen Netzdesigns und eines darauf abgestimmten Regulierungsdesigns zu erörtern. Dieses müsse dann auch noch zu dem neuen Marktdesign für die Stromerzeugung passen. „Es wird immer wichtiger, unter dem Dach der bestehenden Anreizregulierung den deutlich unterschiedlichen Marktsituationen, denen sich Übertragungs-, Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber im Strom- sowie im Gasbereich gegenüberstehen, Rechnung zu tragen“, so Kohlmann. Ziel sei jedoch keine Revolution, sondern eine konstante Weiterentwicklung des bestehenden Regulierungsrahmens.

->Quelle:http://www.bdew.de; http://www.bdew.de/internet.nsf/id/20130319-pi-bdew-sieht-weiteren-ref
ormbedarf-im-netzbereich-de