Der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten ist überzeugt, dass die Akzeptanz der Energiewende mit der sozial gerechten Verteilung von Kosten und Belastungen steht und fällt. „Die Energiewende darf nicht zum Synonym für einseitige Kostenbelastungen, für höhere Verbraucherpreise und steigende Mieten werden. Dass es Energiewende und ambitionierten Klimaschutz nicht zum Nulltarif gibt, versteht jeder. Dass die einen profitieren sollen und die anderen finanzieren, versteht niemand.“ Siebenkotten eine sozialverträgliche Lösung für das so genannte Mieter-Vermieter-Dilemma bei Maßnahmen zur energetischen Sanierung im Wohnungsbestand. Die Klimaschutzziele müssten erreicht werden, jedoch dürften dabei Mieterinnen und Mieter nicht in die Situation geraten, dass sie wegen zu stark gestiegener Mieten übermäßig belastet werden oder sogar ihre Wohnung aufgeben müssen.
Der Geschäftsführer des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft und Sprecher der klima-allianz, Damian Ludewig, erklärt: „Mit unserem Positionspapier zeigen wir: Es geht auch gerecht! Die Energiewende macht Strom nicht teurer, sondern ist eine Versicherung gegen Energiepreis-steigerungen der Zukunft. Auch ohne den Umstieg auf Erneuerbare Energien wären Kosten für neue Kraftwerke, die Modernisierung der Netze und für immer teurere fossile Brennstoffe entstanden. Für den Umstieg sind nun Anfangsinvestitionen nötig, die gerecht verteilt werden müssen. Die Privilegierung der Industrie bei den Energiepreisen ist daher abzusenken.“ Ludewig fürchtet, dass willkürliche Privilegien für immer größere Teile der Industrie am Ende die Akzeptanz der Energie-wende insgesamt untergraben. „Mittlerweile verlagern diese Privilegien in der Summe deutlich über 13 Milliarden Euro an Energiekosten pro Jahr von den begünstigten Unternehmen auf private Stromverbraucherinnen und -verbraucher und Mittelstand bzw. die Steuerzahler“, so Ludewig.
Tatsächlich hat die Politik Teilen der Wirtschaft in den vergangenen Jahren ein ganzes Bündel von Vergünstigungen bei den Energiepreisen gewährt. Diese bestehen in Ausnahmeregelungen bei der EEG- und KWK-Umlage, sie werden auch bei den Netzentgelten, bei den direkten und indirekten Beiträgen der Emissionsminderungsverpflichtung, bei der Energie- und Stromsteuer und schließlich bei der anteiligen Übernahme der Infrastrukturkosten für Verteilnetze gewährt.