Erst fertige Projekte einreichen
Förderanträge, die nach Ablauf der dreimonatigen Frist eingereicht werden, können 2013 nicht mehr berücksichtigt werden und werden storniert. Diese FörderwerberInnen können bei der diesjährigen Photovoltaik-Förderaktion nicht erneut einreichen. So wird garantiert, dass nur jene PV-Anlagen Förderungen zugesichert bekommen, die auch tatsächlich installiert werden. Es empfiehlt sich, vor der Registrierung neben der Zählpunktnummer auch einen konkreten Installationstermin zu fixieren und einen entsprechenden Zeitpuffer einzuplanen. Der 30.11.2013 ist der letzte Tag, an dem eine fertig installierte Anlage mit den entsprechenden Unterlagen (Rechnungen etc.) eingereicht werden kann.
Vier Schritte zur PV-Förderung
- Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich Ihre Zählpunktnummer bei Ihrem Netzbetreiber.
- Wenn Ihre Planungen abgeschlossen sind: Vereinbaren Sie einen fixen Installations- und Fertigstellungstermin mit Ihrem Fachbetrieb.
- Offizieller Schritt 1: Die einmalige Registrierung mit Ihrem baureifen Projekt und der Zählpunktnummer. Der mit dem Fachbetrieb vereinbarte Fertigstellungstermin darf nun nicht länger als 3 Monate in der Zukunft liegen – planen Sie einen Puffer ein! Das Förderbudget ist nun für Sie reserviert.
- Offizieller Schritt 2 spätestens 3 Monate nach Schritt 1: Der konkrete Förderantrag (inkl. Rechnung, Prüfbefund und Endabrechnungsunterlagen) wird nun gestellt, die Anlage muss zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet (Prüfbefund!) sein. Ein Netzanschluss muss zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen.
->Quelle: oekonews.at; lebensministerium.at; http://www.klimafonds.gv.at