Systematischer Vergleich der Förderungen von erneuerbaren und konventionellen Energien von 1970 bis 2012
Mit der Studie erfolgt auf Basis von Literatur- und Datenauswertungen, Interviews und eigenen methodischen Überlegungen ein systematischer Vergleich der staatlichen direkten und indirekten Förderungen von erneuerbaren und konventionellen Energien für den Zeitraum 1970 bis 2012. Über die Umrechnung der absoluten Förderbeträge eines Jahres auf den jeweiligen Versorgungsbeitrag zur Stromerzeugung werden spezifische Förderwerte (in Ct/kWh) angegeben und für die Energieträger verglichen.
Hinzu kommt, dass die fossilen und atomaren Energieträger hohe Folgekosten durch Umweltund Klimaschäden sowie die mit Atomenergie verbundenen Risiken verursachen, die ihnen ebenfalls nur zu geringen Anteilen in Rechnung gestellt werden (so genannte externe Kosten). Diese beiden Kostenblöcke staatlicher Förderungen und externer Kosten werden oftmals nicht direkt mit dem Preis konventioneller Energieträger in Verbindung gebracht, müssen aber in letzter Konsequenz doch bezahlt werden: in Form von Steuerzahlungen oder als gesellschaftliche Folgekosten des Klimawandels und der Belastungen von Menschen und Umwelt.
Atom- und Kohlestrom fast doppelt so teuer wie Windstrom
Im Ergebnis trägt die Gesellschaft im Jahr 2012 bei einer Kilowattstunde Windstrom umgerechnet Kosten von 8,1 Cent und bei Wasserstrom 7,6 Cent. Die Gesamtkosten für Strom aus Braun- und Steinkohlekraftwerken summieren sich hingegen auf 15,6 bzw. 14,8 Cent und für Atomenergie sogar auf mindestens 16,4 Cent je Kilowattstunde. Die Kosten für Erdgasstrom liegen bei 9,0 Cent.
Die Zusatzkosten der konventionellen Energieträger sind sogar deutlich teurer als die Förderung der erneuerbaren Energien durch das EEG. Sie betragen im Jahr 2012 mehr als 40 Mrd. Euro, während beim EEG erwartete 13 Mrd. Euro Differenzkosten auf die Verbraucher umgelegt werden. Würde man die Belastungen des Staatshaushalts und die externen Kosten durch die konventionellen Energieträger nach EEG-Methode auf den Verbrauch der nicht privilegierten Stromabnehmer umlegen, läge diese Konventionelle- Energien-Umlage im Jahr 2012 bei umgerechnet 10,2 Cent pro Kilowattstunde. Dies zeigt, dass die EEG-Umlage aus der Förderung erneuerbarer Energien (3,59 Ct/kWh in 2012) selbst unter der Annahme eines erheblichen Anstiegs für die Gestaltung einer klima- und umweltfreundlicheren, zukunftsfähigen Energieversorgung eine deutlich geringere Kostenbelastung ist. Anders als häufig angenommen sind die erneuerbaren Energien nicht die „Preistreiber“ der Stromversorgung, sondern sie ersetzen Energieträger mit viel höheren Folgekosten für Steuerzahler und Gesellschaft. Müssten die Energieversorger diese Zusatzkosten der Stromerzeugung in ihrer Kostenkalkulation berücksichtigen, wären erneuerbare Energien größtenteils heute schon wettbewerbsfähig.
->Quelle – zur Studie: solarify.eu/Stromkostenstudie_Greenpeace_Energy_BWE – s.a.: solarify.eu