Arbeitskreis Zukunftsenergien
Energieintensive Industrien in Deutschland: Zwischen EU-Recht, Energiewende und internationalem Wettbewerb
Die energieintensiven Industrien und die Aspekte ihrer finanziellen Entlastung stehen zurzeit im besonderen Fokus der Diskussion über die Realisierung der Energiewende. Darüber hinaus sehen sich diese Industriezweige mit den strengen Wettbewerbsregeln des EU-Rechts sowie mit der Frage konfrontiert, wie es mit dem Emissionshandel weiter gehen wird. Ob und wie sie sich in diesem Spannungsfeld im internationalen Wettbewerb behaupten können, war Thema des Arbeitskreises Zukunftsenergien am 17.04.2013.
MinDir Werner Ressing (Leiter der Abteilung Industriepolitik im Bundeswirtschaftsministerium, li.) unterstrich einleitend, dass energieintensive Industrien in Deutschland einen wichtigen Bestandteil der Wertschöpfungsketten bildeten – gerade auch bezüglich der Produktion von zur Energiewende notwendigen Gütern – und dass sich diese Industrien in Deutschland im internationalen Vergleich hohen Industriestrompreisen gegenüber sähen. Die Bundesregierung fördere deshalb eine weitere Steigerung der im grenzüberschreitenden Vergleich hohen Energieeffizienz. Wichtig sei es dabei, durch politische Forderungen die fortlaufend angestrebte Steigerung der Energieeffizienz realistisch anzugehen. Die Begrenzung der Belastung der energieintensiven Industrien durch nationale oder EU-weite Maßnahmen sei dringend geboten, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. Eine entsprechende Entlastung von solchen Kosten, die andere internationale Wettbewerber nicht tragen müssen, erhalte bzw. schaffe Arbeitsplätze im Inland und fördere gleichzeitig den globalen Klimaschutz.[nextpage]
Kupfer: Zusatzkosten können nicht weitergegeben werden
Ulf Gehrckens von der Aurubis AG, dem europaweit größten Kupferhersteller, beschrieb die Situation aus der Sicht eines energieintensiven Unternehmens. Gehrckens wies einleitend darauf hin, dass der weltweit einheitliche Börsenpreis für Kupfer es nicht erlaube, lokale Zusatzkosten an die Kunden weiter zu reichen. Deshalb seien die derzeitigen Ausnahmeregelungen für die Kupferindustrie zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit absolut notwendig, unter Beachtung der EU-Beihilfekriterien zu sichern und soweit erforderlich entsprechend neu zu gestalten. Nach Ansicht der Aurubis AG seien die partiellen Befreiungen von den politisch bedingten Aufschlägen auf Strom in Deutschland keine „Subventionen“, wie die Beihilferechtsprüfung/Klage nahe lege, sondern geboten, damit die hiesigen politisch bedingten Mehrkosten die internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht weiter beeinträchtigten. Gehrckens sprach sich dafür aus, bei der Novellierung der Stromnetzentgeltverordnung die Einstiegsstelle bei 7.000 h bestehen zu lassen.
Prof. Dr. Joachim Weimann von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg befasste sich in seinem Beitrag vorrangig mit dem Zusammenwirken von EEG und Emissionshandel, weil dieses Spannungsfeld in der näheren und weiteren Zukunft für die Energie- und Klimapolitik bestimmend sein werde. Seiner Auffassung nach werde der Emissionshandel benötigt, weil er Kosteneffizienz erzeuge und die richtigen dynamischen Anreize setze. Das EEG hingegen sei vollständig redundant im Hinblick auf die Emissionsmengen, habe aber eine starke Wirkung auf den Preis für Emissionsrechte. Weimann führt deshalb den gegenwärtigen Preisverfall von Emissionszertifikaten primär auf diesen Effekt zurück. Er warnte vor einer Ex Post-Reduktion der Emissionsmengen als Reaktion auf den Preisverfall, da damit der Mechanismus des Emissionshandels außer Kraft gesetzt werde und er seine positiven Wirkungen verliere. Außerdem kämen höhere Preise für Emissionsrechte als zusätzliche Belastung bei der deutschen Wirtschaft an, die sich ohnehin in den nächsten beiden Dekaden mit einer Herausforderungskaskade konfrontiert sähen.
->Quelle (und Präsentationen): www.zukunftsenergien.de