Planfeststellungszuständigkeit für Netzausbau
Die Energiewende braucht Stromnetze: rund 2800 Kilometer Übertragungsleitungen sollen neu gebaut werden, rund 2900 Kilometer umgerüstet. Oft führen die Leitungen durch mehrere Bundesländer. Bislang durchliefen sie in jedem Land ein eigenes Planungsverfahren. Dies ändert sich nun.
Denn die Bundesregierung hat am 24.04.2013 eine wichtige Grundlage für die Beschleunigung des Stromnetzausbaus geschaffen. Das Kabinett hat den Entwurf einer Verordnung über die Zuweisung der Planfeststellung für länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen auf die Bundesnetzagentur des Bundeswirtschaftsministeriums verabschiedet. Die neue Verordnung hört auf den Mammutnamen Planfeststellungszuweisungsverordnung. Mit ihr wird die Bundesnetzagentur künftig neben der Trassenplanung auch die Planfeststellungsverfahren für die zentralen länder- und grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen durchführen.
Bundesminister Dr. Philipp Rösler: „Ein zügiger Ausbau der Netze ist entscheidend für das Gelingen der Energiewende. Die Bundesregierung hat heute die Weichen dafür gestellt, den Netzausbau weiter zu beschleunigen. Durch die Bündelung der Planungs- und Genehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur wird eine Entscheidung „aus einer Hand“ gewährleistet und das Verfahren weiter vereinfacht. Die Bundesregierung hat damit ihren Teil dazu getan, die im März mit den Ländern im Kanzleramt getroffenen Beschlüsse zur Beschleunigung des Netzausbau umzusetzen. Nun sind die Länder am Zug, die der Verordnung im Bundesrat zustimmen müssen.“
Die Verordnung ergänzt den Entwurf der Bundesregierung für ein Bundesbedarfsplangesetz vom 19.12.2012, mit dem die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf bestimmter Höchstspannungsleitungen gesetzlich festgeschrieben wird.
Die Bundesnetzagentur legt bereits die Trassenkorridore für die im Bundesbedarfsplangesetz gekennzeichneten länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Leitungsvorhaben fest. Diese sind für die nachfolgenden Planfeststellungsverfahren verbindlich. Mit der zusätzlichen Übertragung der Planfeststellungszuständigkeit auf die Bundesnetzagentur wird das Nebeneinander verschiedener Länderzuständigkeiten für länderübergreifende Trassen zukünftig vermieden. Dadurch werden Synergien genutzt, die Transparenz erhöht, der Verwaltungsaufwand reduziert und das Verfahren insgesamt beschleunigt.
Diese Neuordnung der Zuständigkeiten geht zurück auf eine Einigung von Bund und Ländern am 21. März 2013. Sie ist ein weiterer Schritt, um die Genehmigungsverfahren von Stromnetzprojekten zu beschleunigen. Bereits das Netzausbaubeschleunigungsgesetz von 2011 und der Gesetzentwurf zum Bundesbedarfsplan von 2012 enthalten dazu wichtige Weichenstellungen, wie die Festschreibung des Ausbaubedarfs oder die Verkürzung des Rechtsweges. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben am 21.03.2013 im Kanzleramt erklärt, sie strebten an, dass der Bundesrat das Bundesbedarfsplangesetz und die Planfeststellungszuweisungsverordnung im Juni 2013 abschließend berät. So könnten beide Vorhaben noch vor der Sommerpause in Kraft treten.
->Quelle: bmwi.de