Klimaschutz- und Energiewendeprogramme werden weiter gefördert
Die Verhandlungen über die Finanzmittelausstattung der einzelnen Programme des Energie- und Klimafonds (EKF) für das Jahr 2013 sind abgeschlossen. Die weitere Finanzierung der laufenden Programme des Bundesumweltministeriums werde hierdurch in diesem Jahr ermöglicht. Ein Förderstopp werde vermieden, erklärte das BMU. Die große Aufgabe einer strukturell gesicherten Finanzierung der Klimaschutz- und Energiewendeprogramme stehe mit der Aufstellung des Wirtschaftsplans 2014 vor der Sommerpause jedoch erst noch bevor. Der Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. 04. 2013, die Vorschläge zur Stützung des europäischen Emissionshandels (Backloading) zurückzuweisen, und deren Auswirkungen auf die Einnahmesituation des EKF müssen berücksichtigt werden.
EU-Parlament hatte Zertifikate-Verknappung abgelehnt
Das EU-Parlament hatte die Verknappung von CO2-Zertifikaten abgelehnt. Der EKF soll aber maßgeblich mit den Einnahmen des Emissionhandels finanziert werden. Allerdings würde auch die Verknappung der CO2-Zertifikate unter dem Strich nicht zwangsläufig zusätzliche Mittel in den EKF spülen. Denn wegen der geringeren Menge an Zertifikaten, die auf den Markt gebracht werden, würde ein höherer Einzelpreis pro Zertifikat im Endergebnis keine zusätzlichen Erlöse bedeuten.
KfW fördert mit 311 Millionen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird zur Unterstützung der Energiewende im Jahr 2013 bei den von ihr selbst durchgeführten Programmen die Ausgaben selbst übernehmen. Dies umfasst die Programme zur energetischen Gebäudesanierung, die energetische Stadtsanierung sowie das neue Batteriespeicher-Förderprogramm, das hiermit wie vorgesehen zum 1. Mai starten kann. Die Unterstützung der KfW hat ein Volumen von rund 311 Millionen Euro. Die Mittel für die Bereiche Elektromobilität, Gebäudesanierung sowie das Batteriespeicher-Förderprogramm werden aus dem EKF zu 100 Prozent zugewiesen. Dies trifft auch für die Programme des internationalen Klima- und Umweltschutzes zu. Dieser Haushaltstitel wird ab dem Haushaltsjahr 2014 in den Bundeshaushalt übergeführt.
3200 Anträge können bewilligt werden
Förderfähige Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie, dies betrifft mit rund 3200 Anträgen fast jede vierte Kommune in Deutschland, beim Marktanreizprogramm, beim Mini-KWK-Programm, der Kälte-Richtlinie sowie im Bereich Forschung und Entwicklung von erneuerbaren Energien können somit bewilligt werden. Politische Zusagen für die Bereiche Elektromobilität, Internationaler Klima- und Umweltschutz sowie für das Batteriespeicher-Förderprogramm haben weiterhin Bestand. Auch die Finanzierung aller bis zum 31. Dezember 2012 eingegangenen Anträge für das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau können bei Förderfähigkeit bewilligt werden. Das Programm wird vom Bundesumweltministerium gefördert und vom Bundeslandwirtschaftsministerium durchgeführt.
->Quelle(n): bmu.de; www.iwr.de