Nachhaltigkeit: 41 Prozent der Gesetze durchgefallen

Bericht des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung über die 17. Wahlperiode

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung des Bundestages (PBNE) hat in der Zeit vom 01.03.2010 bis 31.01.2013 insgesamt 602 Regierungsvorhaben auf Nachhaltigkeit überprüft. Davon wurden rund 59 Prozent der Gesetze als nachhaltigkeits-relevant eingestuft und knapp 41 Prozent als nicht nachhaltigkeits-relevant angesehen. Das geht aus dem Arbeitsbericht des PBNE in der 17. Wahlperiode (17/13064) hervor, den das Gremium Mitte April vorgelegt hat. Darin berichtet der Beirat außerdem über seine Aktivitäten bei der parlamentarischen Begleitung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sowie über die Begleitung dieses Prozesses auf Ebene der Europäischen Union und der Vereinten Nationen und über die Zusammenarbeit mit dem Rat für nachhaltige Entwicklung.

Fazit und Vorschläge für die Arbeit in der nächsten Wahlperiode

Im abschließenden Kapitel macht der Beirat Vorschläge für die kommende Legislaturperiode: Man habe in dieser Wahlperiode ein weitaus größeres Spektrum an Themen bearbeitet. Mit der Bewertung der Nachhaltigkeitsprüfung sei eine weitere Aufgabe hinzugekommen, die noch weiter auszubauen sei. Häufig sei der PBNE sowie auch das ihn begleitende Beiratssekretariat an ihre Kapazitätsgrenzen gestoßen. „Die Zahl der PBNE-Mitglieder und die ihn begleitenden Strukturen dürfen daher keinesfalls reduziert werden“, so ein Fazit des CDU-Abgeordneten Andreas Jung, dem Vorsitzenden des PBNE.

Konsensprinzip beibehalten und Bundestags-Geschäftsordnung (GO-BT) um Nachhaltigkeitsprüfung ergänzen

Abschließend heißt es: „Die Verständigung auf Langfristziele über Fraktionsgrenzen hinweg, ist ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland, auf europäischer Ebene und weltweit. Daher sollte das durchaus zeitintensive Konsensprinzip des PBNE beibehalten werden. Die bisher fehlende Möglichkeit, Initiativen eigenständig in die parlamentarischen Abläufe einzubringen sowie die fehlende Federführung für die nationale und für die europäische Nachhaltigkeitsstrategie, muss in der GO-BT optimiert werden. Die bislang übertragenen Aufgaben sollten beibehalten und um die Frage der Federführung für die nationale und für die europäische Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Möglichkeit, Initiativen eigenständig in die parlamentarischen Abläufe einzubringen erweitert werden. Der PBNE empfiehlt zudem, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages um die Erfordernisse einer Nachhaltigkeitsprüfung zu ergänzen. Damit würde der nachhaltigen Entwicklung eine größere Verbindlichkeit und damit auch ein höherer Stellenwert im parlamentarischen Verfahren gesichert werden.“
->Quelle: www.bundestag.de