Ich möchte mich in diesem Zusammenhang auch bei all denen bedanken, die in den letzten Jahrzehnten dafür gesorgt haben, dass die Kernkraftwerke in Deutschland die sichersten in der Welt waren und immer noch sind. Das hat der Bericht der Reaktor-Sicherheitskommission noch einmal bestätigt. Das ist kein Grund, sich zurückzulehnen. Das ist kein Grund, in den Anstrengungen nachzulassen. Aber es ist eine beeindruckende Leistung. Ich sage das, weil es mir wichtig ist, deutlich zu machen: Der Ausstieg aus der Kernenergie bedeutet nicht, dass die Lebensleistung all derer, die über Jahrzehnte für die Sicherheit von Kernanlagen gesorgt haben, nicht anerkannt würde, ganz im Gegenteil. Ich schließe auch die Bergleute und die Wissenschaftler in Gorleben sowie die Beschäftigten in den Kernkraftwerken in diesen Dank ein.
Ich weiß, vor uns allen liegen noch große und herausfordernde Aufgaben beim Rückbau der Anlagen. Vertrauen und Sicherheit, das ist der Kompass beim Umgang mit dem Ausstieg aus der Kernenergie. Mit diesem Kompass ist der Ausstieg bisher eine Erfolgsgeschichte. Wir haben acht Kernkraftwerke abgeschaltet. Parallel dazu ist ein nationaler Aktionsplan erarbeitet worden, um die Robustheit der noch laufenden Kernkraftwerke zu erhöhen. Die Stromversorgung ist bisher gesichert, weil wir eine solide Grundstruktur unserer klassischen Energieversorgung haben. Zugleich haben wir die erneuerbaren Energien in den letzten Jahren schneller und deutlicher ausgebaut, als viele es für möglich gehalten hätten. Deutschland ist und bleibt ein Land, das Elektrizität exportiert, nicht importiert.
Vertrauen und Sicherheit, das ist der Kompass für die Energiewende; es ist aber auch der Kompass für das Standortauswahlgesetz. Dabei leitet uns ein Grundsatz, der uns alle eint: Die in Deutschland angefallenen Abfälle müssen auch in Deutschland entsorgt werden; das gebietet das Prinzip der nationalen Verantwortung. Deshalb haben wir bei der Erreichung unseres großen Konsenses vereinbart, dass wir nach der Bundestagswahl bei der Umsetzung der entsprechenden europäischen Richtlinie noch einmal ganz klar zum Ausdruck bringen werden, dass für uns eine Entsorgung dieser Abfälle im Ausland nicht in Betracht kommt. Die Abfälle, für die wir in Deutschland verantwortlich sind, wollen und werden wir auch in Deutschland entsorgen.
Mit dem Standortauswahlgesetz wird ein Fahr-plan für die Endlagersuche erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Wir haben das Endlager noch nicht, wir suchen es erst. Aber es ist ein Paradigmenwechsel, weil es bisher in vielen Fällen darum ging, ein Endlager zu verhindern. Jetzt geht es darum, ein Endlager zu finden. Damit haben sich die Voraussetzungen grundlegend geändert. Wir werden deshalb mit diesem Gesetz ein gestuftes Standortauswahlverfahren neu einrichten. Wir wollen den bestmöglichen, bestgeeigneten Endlagerstandort mit Blick auf die Sicherheit der Endlagerung, die Sicherheit der Menschen, die Sicherheit der Natur und der Umgebung erreichen.