Die Standortsuche erfolgt nach dem Prinzip der weißen Landkarte. Das heißt, es gibt keine Vorfestlegungen auf bestimmte Gesteinsformationen, aber auch nicht den Ausschluss einzelner Standorte. Dies gilt für das Erkundungsbergwerk Gorleben. Das gilt aber auch für jeden anderen denkbaren Standort in der Republik. Die Endlagersuche ist zugleich demokratisch legitimiert, transparent und nachvollzieh-bar. Sie erfolgt in einem transparenten Prozess mit breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Das ist mir besonders wichtig, und das habe ich zum Ausdruck gebracht, als ich am 22. Januar im Wendland mit über 500 Bürgerinnen und Bürgern, die zum Teil seit vielen Jahren in dieser Frage aktiv sind, einen ganzen Abend lang diskutiert habe. Mir ist wichtig, dass wir Vertrauen und Akzeptanz dadurch schaffen, dass wir Transparenz herstellen und gewährleisten; denn wir müssen auch verloren gegangenes Vertrauen wieder zurückgewinnen. Deshalb wollen wir mit dem Gesetz Lösungen erreichen, die, soweit es geht, den Belangen aller Betroffenen gerecht werden: denen, die sich im Wendland seit 30 Jahren mit dieser Frage auseinandersetzen, aber auch denen in allen anderen Teilen der Republik, die sich Gedanken darüber machen, ob eventuell demnächst in einigen Jahren bei ihnen konkret nach einem Standort für ein Endlager gesucht wird, das dann vielleicht auch eines Tages gebaut werden soll.
So wollen wir bis zum Ende des Jahres 2031 in einem schrittweise auf der Basis fachlich begründeter und wissenschaftlicher Kriterien basierenden Prozess den Standort für ein Endlager suchen. Es wird oft darüber diskutiert, ob dieser Termin, 2031, zu lang oder zu kurz gegriffen ist. Das kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand wissen. Aber wenn es richtig ist, dass wir in unserer Generation den Grundstein für eine Lösung der Endlagerfrage legen wollen – das haben Sie eben alle mit Ihrem Beifall unterstützt –, dann können wir auch die Entscheidung über den Endlagerstandort nicht beliebig lange vor uns herschieben. Dann werden wir irgendwann um die Jahreswende 2030 zu einer solchen Entscheidung kommen müssen. Wir werden sie übrigens umso eher treffen können, je weniger das Verfahren angreifbar ist. Deshalb habe ich mit Ministerpräsident Weil und mit Umweltminister Wenzel in sehr intensiven persönlichen Gesprächen darüber diskutiert, wie man die Einbeziehung der Öffentlichkeit und die Transparenz so herstellen kann, dass wir verlorenes Vertrauen zurückgewinnen und dass wir das Vertrauen in die Ergebnisoffenheit der Endlagersuche über jeden Zweifel erhaben stellen.
Aus diesem Grund wollen wir die Standortsuche durch eine 24-köpfige Bund-Länder-Kommission vor-bereiten. Sie wird zwei Jahre lang bis 2015 die Grundfragen für die Entsorgung dieser Abfälle klä-ren. Sie wird sie diskutieren und Vorschläge machen. Das Gewicht dieser Vorschläge wird von der Autorität dieser Kommission maßgeblich abhängig sein. Deshalb ist es wichtig, dorthin Persönlichkeiten zu entsenden, die kraft ihrer Autorität und Kompetenz imstande sind, diesen Debatten Gewicht und Autorität zu verleihen. Sie werden über Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien diskutieren sowie über unterschiedliche Lagerkonzepte und über die Anforderungen an das Suchverfahren. Sie werden auch Vorschläge zur Evaluierung dieses Gesetzes machen. Der Deutsche Bundestag wird dann seine Arbeiten im Lichte der Kommissionsergebnisse aufnehmen können. Möglicherweise wird die Kommission am Ende nicht zu einer Verzögerung, sondern sogar zu einer Beschleunigung der Arbeiten beitragen.
Die Entscheidung über die weiteren Schritte des Auswahlverfahrens, die über- und untertägige Erkundung sowie den abschließenden Standortvorschlag trifft der Bundestag per Gesetz. Damit unterstreichen wir die Bedeutung dieser Aufgabe. Wir wollen aber nicht, dass dadurch Rechtswege verkürzt werden und dass einzelne Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, dass sie weniger Möglichkeiten haben, ihre Vorstellungen und Interessen geltend zu machen. Auch dafür haben wir gemeinsam eine gute Regelung gefunden.