Mehr Transparenz bedeutet dabei auch: Die Entscheidung über die unterirdisch zu erkundenden Standorte wird so ausgestaltet, dass sie verwaltungsgerichtlich überprüft werden kann. Für den dann gesetzlich festgelegten Standort wird es ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren zur Sicherheitsprüfung geben, das wiederum verwaltungsgerichtlich überprüfbar sein wird. Mit diesem am Kriterium der Sicherheit orientierten Verfahren setzen wir übrigens zusammen mit der Schweiz auch international Maßstäbe. Um den wissenschaftsbasierten Such- und Auswahlprozess und ein transparentes Verfahren zu gewährleisten, ist die Einrichtung eines Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung erforderlich, das die Tätigkeit des Vorhabenträgers überwacht. So verwirklichen wir den international üblichen und auch von der EU vorgegebenen Grundsatz der Trennung zwischen Betreiber und Aufsichtsbehörde.
Das Bundesamt muss Erkundungsprogramme und Prüfkriterien entwickeln und festlegen. Es muss die Standortentscheidung effizient und sachgerecht vorbereiten. Es muss die Öffentlichkeit aktiv und korrekt unterrichten. Das Bundesamt für Strahlenschutz wird als Vorhabensträger eine entscheidende, eine ganz wichtige Rolle in diesem Prozess zu übernehmen haben.
Wer über die Endlagersuche spricht, kann über die Kosten nicht schweigen. Für mich ist klar: Die Kosten des Auswahlverfahrens müssen von den Abfallverursachern getragen werden. Das ist die gesetzliche Regelung, und an dieser gesetzlichen Regelung halten wir fest. Allerdings liegt mir daran – das sage ich mit gleicher Bedeutung und Betonung –, dass wir in den Konsens, den wir zwischen den Parteien gefunden haben, die Umweltverbände, die Bürgerinitiativen und die Zivilgesellschaft, aber auch die Kernkraftwerksbetreiber einbeziehen und dass wir in einem offenen Dialog mit allen Beteiligten dafür sorgen, dass das Gesetz, das wir hier beschließen, die nötige Unterstützung in der Praxis und vor Ort erfährt. Deshalb bin ich in Gesprächen mit den Kraftwerksbetreibern. Ich möchte sicherstellen, dass wir alle Entscheidungen unseres Kompromisses im vorgesehenen zeitlichen Rahmen und mit den vorgegebenen Konsequenzen tatsächlich durchsetzen können. Dazu gehört zentral auch die Frage, wie wir mit den Zwischenlagern umgehen.
Für mich war von Anfang an, seit dem ersten Tag meiner Amtszeit, klar: Wenn wir zu einer ergebnisoffenen Suche kommen, wenn wir von dem Prinzip der weißen Landkarte ausgehen, dann dürfen wir die Akzeptanz des Ergebnisses nicht dadurch gefährden, dass in der Frage der Zwischenlagerung alles so weiter geht wie bisher. Deshalb besteht die Herausforderung darin, dass wir die 26 Behälter mit abgebrannten Kernbrennstäben, die wir in den nächsten Jahren nach der Wiederaufbereitung im Ausland zurücknehmen müssen, in anderen Zwischenlagern in der Republik sicher verwahren. Wir haben Einigkeit zwischen allen Beteiligten, dass keine weiteren Castortransporte nach Gorleben durchgeführt werden.