Bußgeld gegen Care Energy – Insolvenz

€ 40.000 Strafe wegen unterlassener Anzeige der Energiebelieferung – Homann: „Angebliche Nutzenergieversorgung klassischer Stromvertrieb“

Die Bundesnetzagentur hat am 04.06.2013 gegen den Geschäftsführer der unter der Marke Care Energy auftretenden Unternehmensgruppe ein Bußgeld in Höhe von 40.000 Euro verhängt. Gegenstand des zugrunde liegenden Verfahrens ist der Vorwurf, das Unternehmen sei der Pflicht zur Anzeige der Belieferung von Haushaltskunden mit Energie nicht nachgekommen. Das Unternehmen selbst bezeichnet sein Geschäftsmodell als Contracting, in dessen Rahmen sogenannte Nutzenergie in Form von „Licht, Kraft, Wärme und Kälte“ an die Verbraucher geliefert werde. Als reiner Energiedienstleister unterliege man nicht den für Lieferanten geltenden Verpflichtungen des Energiewirtschaftsgesetzes.

„Im Rahmen unserer Prüfungen hat sich herausgestellt, dass die sogenannte Nutzenergieversorgung faktisch und rechtlich nichts anderes ist als klassischer Stromvertrieb“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wie bei jedem anderen Stromlieferanten rechnet Care Energy den Verbrauch über den Stromzähler des Endkunden ab. Mit Energiecontracting hat das nichts zu tun.“

Unter der Marke Care Energy wird seit Anfang 2012 u. a. Haushaltskunden die Versorgung mit Energie angeboten. Nach eigenen Angaben hat die Unternehmensgruppe bislang mehr als 230.000 Kunden versorgt. der Bundesnetzagentur wurde die Aufnahme der Geschäftstätigkeit und die damit verbundene Vorlage von Unternehmensdaten jedoch nicht angezeigt.

Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur ist nun klargestellt, dass das Energievertriebskonzept von Care Energy vollumfänglich den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber Energielieferanten unterliegt. Das bedeutet auch, dass Care Energy wie jeder andere Lieferant die EEG-Umlage, auch aus bestehenden Forderungen, zu zahlen hat. Das Unternehmen ist nun aufgefordert, gegenüber der Bundesnetzagentur unverzüglich die erforderliche Anzeige der Haushaltskundenbelieferung vorzulegen.

Care-Energy war vor kurzem durch die Auslieferung kostenloser Photovoltaikmodule an seine Kunden bekannt geworden. Das bedeutete konkret, jeder Care-Energy-Kunde erhielt nach Prüfung ein Photovoltaikmodul ohne dass dieses vom Kunden gekauft werden musste. Der vom Modul produzierte und im Hausnetz verbrauchte Strom wird den Kunden mit 19,90 ct/kWh verrechnet. Wieviel das Modul produziert, soll ein gesonderter am Modul installierter eigener Zähler feststellen.

Care Energy hat am 17.021.2017 beim Amtsgerichts Bremen Insolvenz beantragt. Zum starken vorläufigen Insolvenzverwalter ist der Bremer Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm bestellt worden.

->Quellen: