Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG – Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung vom 07.07.2005) soll in 118 Paragraphen eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas sicherstellen, die zunehmend auf Erneuerbaren Energien beruht. Durch die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze soll ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der langfristig angelegte leistungsfähige und zuverlässige Betrieb von Energieversorgungsnetzen erreicht werden.
Zweck des EnWG ist ferner die Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung EU-Richtlinie 2003/54/EG.
Energieversorgungsunternehmen sind im Rahmen der Vorschriften des Gesetzes zu einer Versorgung verpflichtet. In Deutschland müssen beispielsweise seit dem 15. 12. 2005 alle EVU nach § 42 des EnWG Informationen über ihren Strommix offenlegen. Die Stromkennzeichnung muss für die Endverbraucher auf der Jahresstromrechnung und auf allen Werbematerialien angegeben sein.