Bundesrat billigt Maßnahmen zur Beschleunigung
Beim Ausbau der Stromnetze kann die Bundesregierung nun mehr Tempo vorlegen. Die Energiewende braucht Stromnetze: rund 2.800 Kilometer Übertragungsleitungen sollen neu gebaut werden, rund 2.900 Kilometer umgerüstet. Bisher brauchte es in jedem Bundesland ein eigenes Planungsverfahren. Das ändert sich nun. Der Bundesrat stimmte der neuen Verordnung zu.
Der Bundesrat billigte auch das Bundesbedarfsplangesetz. Die Planung länder- und grenzüberschreitender Stromtrassen wird damit künftig bei der Bundesnetzagentur gebündelt. Bislang war die Behörde bereits für die Planung des Streckenverlaufs zuständig, künftig soll sie auch die Planfeststellungsverfahren übernehmen.
36 Vorhaben für Höchstspannungsleitungen
Das Bundesbedarfsplangesetz legt fest, welche Höchstspannungsleitungen für den Erfolg der Energiewende notwendig sind und somit vordringlich ausgebaut werden müssen. Konkret handelt es sich um 36 Vorhaben für Höchstspannungsleitungen, von denen 16 Leitungen als länder- oder grenzüberschreitend gekennzeichnet sind. Zwei der Vorhaben sind Erdkabel-Pilotprojekte.
Bundeswirtschaftsminister Rösler (FDP) begrüßte den Bundesratsbeschluss: „Ein schneller Ausbau unserer Netze ist sehr wichtig für eine erfolgreiche Energiewende“, erklärte er. Dank der beschlossenen Maßnahmen könnten die nötigen Planungs- und Genehmigungsverfahren „deutlich rascher, mit höherer Transparenz und weniger Aufwand“ vorgenommen werden als bislang. Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Duin (SPD) kritisierte das Gesetz als unzureichend. Er forderte „eine bessere Regelung des Netzausbaus“ und mehr Möglichkeiten einer Erdverkabelung.
Bislang dauern die Verfahren für Vorhaben dieser Art durchschnittlich zehn Jahre. Der Zeitraum soll sich auf vier Jahre verkürzen. Diese Änderung sieht die jetzt vom Bundesrat beschlossene Planfeststellungs-Zuweisungsverordnung vor. Eine „Entscheidung aus einer Hand“ soll die Verfahren zudem durchschaubarer gestalten und den Verwaltungsaufwand reduzieren.