Bund und Länder einig
Diese Neuordnung der Zuständigkeiten geht zurück auf eine Einigung von Bund und Ländern am 21.03. 2013. Sie ist ein weiterer Schritt, um die Genehmigungsverfahren von Stromnetzprojekten zu beschleunigen. Bereits das Netzausbaubeschleunigungsgesetz von 2011 und der Gesetzentwurf zum Bundesbedarfsplan von 2012 enthalten dazu wichtige Weichenstellungen, wie die Festschreibung des Ausbaubedarfs oder die Verkürzung des Rechtsweges.
Duin und Remmel (NRW): Nachbessern!
Wirtschaftsminister Garrelt Duin und Klimaschutzminister Johannes Remmel haben den Bund aufgefordert, das Bedarfsplangesetz zum Netzausbau nachzubessern. Im Bundesrat erklärte Minister Duin, es müsse mehr Flexibilität bei der Umsetzung des Netzausbaus geben: „Dies gilt besonders angesichts der Diskussion um geplante Konverterstandorte und andere betriebsnotwendige Anlagen, die nötig sind für das Gelingen der Energiewende.“
Minister Remmel kritisierte die Möglichkeiten, neue Trassen als Erdverkabelung zu verlegen, die das Gesetz bietet, als unzureichend: „Gerade für ein so dicht besiedeltes Land wie NRW ist es eine folgenschwere Entscheidung, die Erdverkabelung auf nur zwei weitere Pilottrassen in Deutschland zu beschränken und tausende Kilometer Trassen nur als Freileitungen zu planen.“
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte bereits mehrfach Änderungen beim Gesetzgebungsverfahren zum Netzausbau angemahnt, die die Bundesregierung aber bislang größtenteils abgelehnt hat. Nordrhein-Westfalen als größter Stromproduzent in Deutschland trage entscheidend zur Stabilität des Stromnetzes bei und damit zur Versorgungssicherheit, sagten die Minister Duin und Remmel. „Wir haben daher ein besonderes Interesse an einer besseren Regelung des Netzausbaus.“
Homann: „Wir sind auf die anstehenden Aufgaben gut vorbereitet“
„Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für das Gelingen der Energiewende und mehr Tempo beim Netzausbau“, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Durch die neue Verordnung werden die Kompetenzen auch für die weiteren Planungs- und Genehmigungsschritte des Netzausbaus bei der Bundesnetzagentur gebündelt.“
AEE: Modernisierungsschub für die Stromnetze kommt zum richtigen Zeitpunkt
Durch die zunehmende Versorgung mit Erneuerbaren Energien wird sich Deutschlands Kraftwerkspark weiter verändern. Mit zukunftsträchtigen Investitionen in Erneuerbare Energien sind Grundsteine für die Energiewende gelegt. Für das Stromnetz stehen grundlegende Veränderungen hingegen noch bevor. „Mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien kann die lange überfällige Modernisierung des deutschen Stromnetzes künftig in die richtigen Bahnen gelenkt werden“, erklärt der Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE), Philipp Vohrer, vor dem Hintergrund des im Bundesrat auf der Tagesordnung stehenden Gesetzentwurfs zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus (NABEG).
Das heutige Stromsystem in Deutschland stammt technisch größtenteils noch aus der Zeit staatlich regulierter Energieversorgung in Gebietsmonopolen. Mit der von der Europäischen Union initiierten Liberalisierung wurden vor 15 Jahren erste Schritte für realen Wettbewerb auf den Strommärkten unternommen. Unabhängig davon öffnete sich mit dem Beschluss des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zwei Jahre später der Strommarkt in Deutschland für mehr Stromerzeuger. Mittlerweile produzieren hierzulande rund 1,3 Millionen Solarstromanlagen, 23.000 Windkraft- sowie mehr als 7.500 Biogasanlagen umweltfreundlichen Strom aus erneuerbaren Quellen. „Das EEG mit seinen Kernbestandteilen Einspeisevergütung und Einspeisevorrang hat diese Entwicklung erst ermöglicht“, unterstreicht Vohrer.