„Energieeffizienz ganz vorne“
Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem Jahreskongress des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) am 12.06.2013 in Berlin:
Sehr geehrter Herr Woste, liebe Hildegard Müller, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedensten Parlamenten, Exzellenzen, meine Damen und Herren,
ich wollte es mir in der Tat nicht nehmen lassen, in diesem Jahr bei Ihrem Kongress dabei zu sein, nachdem ich im letzten Jahr schon absagen musste. Ich bedanke mich auch für die Flexibilität bei der Umstellung Ihres Programms, da ich im Anschluss nach Schleswig-Holstein und Niedersachsen fahren werde. Den Einsatzkräften, den Kommunalpolitikern, den Versorgungsunternehmern, die im Augenblick Tag und Nacht in weiten Teilen Deutschlands im Einsatz sind, werde ich gerne die Grüße übermitteln. Wir erleben eine große Flutwelle, die viele, viele betrifft. Allein in Sachsen-Anhalt, wie der dortige Ministerpräsident heute gesagt hat, befinden sich im Moment 40.000 Menschen in Notunterkünften. Wir erleben aber auch eine große Welle der Solidarität. Gerade auch in Umspannwerken, dort, wo es um lokale Energieversorgung geht, wird Herausragendes geleistet. Dafür allen, die daran mitwirken, mein herzliches Dankeschön. Ich übermittle heute bei meinen Besuchen sehr gerne auch Ihre guten Wünsche.
Bevor ich auf die Energiewende zu sprechen komme, möchte ich gern ein paar Dinge zur Wasserwirtschaft sagen, denn hier ist ja auch eine europäische Diskussion im Gange. Die sogenannte EU-Konzessionsrichtlinie bewegt die Gemüter. Wenn man sich einmal überlegt, welch zentrales Gut Wasser ist, dann kann man das ja auch gut verstehen. Ich glaube aber, wir müssen jetzt genau hinschauen: Was steht zur Diskussion und was steht nicht zur Diskussion? Bei der EU-Konzessionsrichtlinie geht es nicht um eine Privatisierung der Wasserversorgung. Eine entsprechende Verpflichtung ist in den EU-Texten ausdrücklich nicht vorgesehen. Es geht auch nicht um die Qualität des Wassers. Qualität ist und bleibt hoheitlich geregelt. Vergabeverfahren können an den Qualitätsaspekten nichts ändern.
Ziel der Richtlinie ist vielmehr, für mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei Konzessionsvergaben zu sorgen. Diese Zielvorgabe kommt nicht von ungefähr. Denn in den vergangenen Jahren hat es schon eine Reihe von Gerichtsentscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene gegeben. Das hat die Rechtslage bei der Konzessionsvergabe nicht gerade übersichtlicher gemacht – im Gegenteil: das hat sie unübersichtlicher gemacht. Deshalb soll ein einheitlicher Text die relevanten Regelungen zusammenführen und damit den Unternehmen und den öffentlichen Vergabestellen die Arbeit erleichtern. Insofern ist das Ziel von uns zu begrüßen.
Vor diesem Hintergrund sagen wir auch: Die Wasserversorgung einfach ganz davon auszunehmen, wäre nicht sachgemäß. Wir treten aber dafür ein, dass wir die spezifischen und bewährten Strukturen der Wasserversorgung in Deutschland bewahren. Diese sind bei den Arbeiten an der Konzessionsrichtlinie zu berücksichtigen. Wir haben dazu umfassende Gespräche mit der Kommission und mit unseren Kollegen im Europäischen Parlament geführt.