Die Wasserversorgung zu organisieren, obliegt in Deutschland der Selbstverwaltung der Kommunen. Es gibt Städte und Gemeinden, die dabei erfolgreich zusammenzuarbeiten. Dies muss auch in Zukunft möglich bleiben. Genau auf diesen Punkt haben wir als Bundesregierung hingewirkt. Bei aller Vorsicht, die man immer haben muss, bevor nicht alles in trockenen Tüchern ist – um in einer Wassersprache zu bleiben –, stimmen uns die Signale aus Brüssel zuversichtlich. Wir stehen auch parteiübergreifend in einem intensiven Dialog mit unseren Kollegen im Europäischen Parlament. Ich glaube, wir können eine Lösung finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.
Ich danke dem BDEW dafür, dass er seinen Sachverstand in diesen Prozess eingebracht hat. Uns hat das als Bundesregierung sehr geholfen. Deshalb möchte ich das hier auch ausdrücklich würdigen.
Das zeigt exemplarisch, dass der Bundesverband BDEW, der ja noch kein an vielen Jahren reicher Bundesverband ist, immer am Puls der Zeit ist und die Themen, die wichtig sind, im Blick hat. Ihr Motto des Jahreskongresses – „Märkte und Systeme im Umbruch“ – deutet ja auch darauf hin, was in den Versorgungsbereichen auf der Tagesordnung steht. Da ist natürlich das Thema Energiewende ein zentrales Thema. Umbruch und Aufbruch, aber zum Teil auch noch Verunsicherung und Unklarheit kennzeichnen im Augenblick im Energiebereich die Stimmung.
Es ist richtig, Herr Woste: Diese Legislaturperiode hat es in sich. Allerdings sind wir jetzt im Grunde zu einer Entscheidungssituation zurückgekehrt, die wir schon eine Zeit lang hatten. Das heißt, wir wollen bis zum Jahr 2022 aus der Kernenergie aussteigen. Die Tatsache, dass wir dies parteiübergreifend geregelt haben, ist eine gute Grundlage für eine gemeinsame Arbeit. Das ist im Lichte der Reaktorkatastrophe von Fukushima gelungen. Wir bemühen uns jetzt, auch die Endlagerfragen gemeinsam zu klären. Auch das wäre ein ganz wichtiger Schritt.
Aber was uns im Augenblick beschäftigt, ist weniger der absehbare Ausstieg aus der Kernenergie. Dieser beschäftigt uns zwar auch, aber was uns jetzt vor allem beschäftigt, ist der sehr schnelle Zubau an erneuerbaren Energien. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit seinem Einspeisevorrang hat im Grunde zu einer großen Erfolgsgeschichte geführt, was den Umfang des Ausbaus der erneuerbaren Energien anbelangt, hat damit aber für das System auch riesige Probleme geschaffen, die noch nicht gelöst sind – ich komme darauf gleich noch einmal zu sprechen.
Wir müssen, wenn wir die Energiewende erfolgreich absolvieren wollen, auch das Thema Energieeffizienz ganz vorne mit auf der Tagesordnung haben. Je effizienter unsere Strukturen sind, je weniger Energie wir brauchen, umso einfacher ist es dann natürlich auch, bestimmte Fragen der Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltfreundlichkeit zu lösen. Dazu muss ich sagen: Es ist enttäuschend, dass es nicht gelungen ist, ein Gebäudesanierungsprogramm aufzulegen, das auch steuerliche Anreize ermöglicht. Ich weiß, dass Sie zusammen mit den Umweltverbänden, den Wirtschaftsverbänden und vielen anderen wie den Verbraucherschützern sehr dafür geworben haben. Die Bundesländer aber haben sich nicht davon überzeugen lassen, dass die Steuermindereinnahmen durch die Aufträge, die dann in Gang gekommen wären, durch die Mehrwertsteuermehreinnahmen überkompensiert worden wären. Insofern musste die Bundesregierung dann alleine handeln. Das haben wir mit einem neuen Zuschussprogramm mit einem Gesamtvolumen von 2,4 Milliarden Euro getan. Das ist auch etwas wert, aber der andere Weg wäre noch erfolgreicher gewesen. Wenn Vertreter anderer Parteien hier bei Ihnen sein sollten, dann könnte man ja vielleicht noch einmal den zarten Hinweis geben, dass wir in diesem Bereich sehr viel mehr schaffen könnten.