Wenn aber die EnLAG-Projekte nicht fertiggestellt werden, dann können auch die großen Übertragungsleitungen nach dem Bundesbedarfsplangesetz nicht gebaut werden, weil sie zum Teil an die EnLAG-Projekte anknüpfen Deshalb wird es sehr wichtig sein, dass die EnLAG-Projekte nicht nur im Norden und nicht nur im Süden, sondern auch in den dazwischen liegenden Bundesländern vorankommen, sonst haben wir ein Problem. Aber darauf achten wir.
Ich möchte allen danken, die sich für den Leitungsausbau einsetzen. Natürlich müssen wir versuchen, die Bevölkerung mitzunehmen. Natürlich müssen wir immer wieder werben. Ich weiß, dass gerade auch die Vertreter des BDEW dies tun. Wir wollen nicht über die Köpfe der Menschen hinweg entscheiden, aber wer eine Energiewende will und wer die Energieversorgung der Zukunft auf die Basis erneuerbarer Energien stellen will, der muss auch bereit sein, die dafür notwendige Infrastruktur zu akzeptieren. Daran führt kein Weg vorbei.
Ein Letztes zum Ausbau der erneuerbaren Energien: Wir brauchen ein Gesamtverständnis. Das heißt, wir brauchen ein Verständnis dafür, dass nicht jedes Bundesland seine eigene Energiepolitik verfolgt. Wir brauchen auch eine Akzeptanz, wenn es darum geht, mit Blick auf die Kosten alles daranzusetzen, die Förderung der erneuerbaren Energien möglichst so zu gestalten, dass dort, wo die Marktnähe am größten ist, zum Beispiel die Windenergie besonders schnell ausgebaut wird – und nicht flächendeckend über ganz Deutschland; unabhängig davon, wie stark der Wind bläst und wie hoch die Subventionskosten sind. Ein gemeinsames Verständnis von Kosteneffizienz führt dazu, Windkraftanlagen stärker im Norden auszubauen und zugleich den süddeutschen Bundesländern zuzusagen, dass wir uns um ihre Versorgungssicherheit und den Netzausbau kümmern.
Das führt mich zu einem dritten Punkt, bei dem es um das zukünftige Marktdesign geht. In die Diskussion darüber hat sich der BDEW sehr stark eingebracht und hat immer wieder gemahnt, dass der Prozess der Grundlastsicherung, also der Versorgungssicherheit, ein transparenter Prozess, ein durchschaubarer Prozess sein muss. Deshalb ist die Begeisterung über die von uns heute im Kabinett beschlossene Verordnung für Reservekraftwerke noch nicht so ausgeprägt, wie ich mir das wünschen würde. Lassen Sie mich dazu sagen: Die Verordnung ist ein erster Schritt. Sie muss im Laufe der Zeit durch transparentere Mechanismen, durch ein vollständiges Marktdesign und Kapazitätsmechanismen, die gut ineinandergreifen, ersetzt werden. Wir müssen hierbei aufpassen, dass wir nicht zu schnell Entscheidungen fällen, die wir dann später bereuen. Insofern brauchen wir noch ein bisschen Zeit. Die heute verabschiedete Verordnung hat eine Gültigkeitsbegrenzung bis 2017. Das heißt, darauf können wir uns nicht einfach ausruhen, sondern wir müssen weiterarbeiten.
Damit ist sozusagen die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes – die sogenannte Reservekraftwerksverordnung, die für die Länder sehr wichtig ist – mit dem heutigen Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht worden. Wir hatten auch schon das Kraftwärmekopplungsgesetz verändert. Damit sind Investitionen in moderne Anlagen leichter möglich.
Ich weiß allerdings, dass es angesichts aktueller Entwicklungen Situationen gibt, die wir auf Dauer nicht aufrechterhalten können: neu gebaute kommunale Gaskraftwerke, die eine Auslastung haben, die weit unter der Rentabilität liegen. Deshalb müssen wir im Zusammenhang mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes noch einmal darauf schauen, wie die Mechanismen der CO2-Zertifikateverteilung in Europa funktionieren. Die deutsche Wirtschaft hat mehrheitlich zu verstehen gegeben, dass sie keine Verknappung der Zertifikate möchte – kein Backloading, wie das heutzutage so schön heißt.