Entwurf vorgelegt
Der fortschreitende Klimawandel bedroht Mensch und Natur weltweit. Extreme Wetterereignisse und Überschwemmungen werden dadurch immer wahrscheinlicher. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 Die Grünen hat Anfang Mai 2013 den Entwurf zu einem Klimaschutzgesetz vorgelegt.
Was soll das grüne Klimaschutzgesetz regeln?
- Das Gesetz legt die nationalen Klimaziele erstmals rechtsverbindlich fest: 40 Prozent Emissionsminderung bis 2020, 60 Prozent bis 2030, 95 Prozent bis 2050.
- Jährliche Zwischenziele ermöglichen eine stetige, zeitnahe Erfolgskontrolle.
- Eine unabhängigeKlimaschutzkommission schaut der Politik auf die Finger, bewertet Fortschritte und Misserfolge und bringt eigene Klimaschutzvorschläge ein.
- Die Bundesregierung legt durch Sektorziele fest, wie viel Treibhausgas in Energiewirtschaft und Verkehr, Landwirtschaft und Industrie jeweils einsparen müssen.
- Die Bundesregierung wird verpflichtet, alle vier Jahre ihre Klimaschutz-Maßnahmen in einem Klimaschutzplan zu bündeln. Dabei wird festgelegt, welche MinisterInnen für welche CO2-Minderungen verantwortlich sind.
- Ein CO2-Mindespreis sorgt dafür, dass Klimaverschmutzung teurer wird. Kraftwerke und Industrie müssen mindestens 15-20 Euro je Tonne CO2 bezahlen, die sie ausstoßen.
- Bei Überschreitung der Klimaziele, muss die Regierung zusätzliche Maßnahmen beschließen und mehr Geld für den Klimaschutz zur Verfügung stellen.
- Die Minister werden in die Pflicht genommen, als Vorbild in ihren Behörden besonders ehrgeizige Klimaziele zu erfüllen: 60 Prozent-Emissionseinsparung bis 2020, Komplettumstellung auf Ökostrom und nur noch Drei-Liter-Autos als Dienstwagen.
Hintergründe zum Gesetz kurz und knapp
Kompletter Gesetzentwurf
->Quelle gruene-bundestag.de