Bis Januar 2014 drei Standorte für radioaktive Abfälle
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, bis Januar 2014 drei Standorte für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in drei verschiedenen Bundesländern zu bestimmen. Damit ist der Weg frei für die Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes, das die Endlagersuche regelt. Die Einigung kam bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 13. Juni in Berlin zustande.
Gorleben in Niedersachsen haben Bund und Länder als möglichen Zwischenlager-Standort von vornherein ausgenommen. Für die Standortauswahl wollen die Länder nun einen Kriterienkatalog entwickeln. Die Rücknahme und Aufbewahrung der Castoren an den Zwischenlagern soll gesetzlich festgeschrieben werden.
„Dieser Schritt ermöglicht es jetzt hoffentlich, dass das entsprechende Gesetzgebungsverfahren noch vor dem Sommer im Deutschen Bundestag abgeschlossen werden und dann auch am 5. Juli im Bundesrat beschlossen werden kann“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Treffen mit den Länderchefs.
Im April 2013 war es Bund und Ländern gelungen, die letzte große Herausforderung des Atomzeitalters in Deutschland gemeinsam anzugehen: die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Bundesumweltminister Peter Altmaier und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten legten damals folgende Eckpunkte fest: Die Suche nach einem Endlager ist komplett offen. Eine Kommission aus Fachleuten, Politikern, Vertretern von Umweltorganisationen, Wirtschaftsverbänden und Kirchen soll bis 2015 systematisch alle wesentlichen Fragen der Endlagerung klären. Auf dieser Grundlage wird anschließend die Suche erfolgen. Spätestens 2031 soll der Bau des Endlagers beginnen. Diese Eckpunkte sind in den Entwurf des so genannten Standortauswahlgesetzes geflossen, das das Bundeskabinett am 24.04.2013 beschlossen hat.