Inhalt der Mitteilung im Einzelnen
Das Konzept beinhaltet folgende Eckpunkte:
a) Im Rahmen einer für den 7. August 2013 vorgesehenen außerordentlichen Hauptversammlung soll zunächst das Grundkapital der SolarWorld AG von derzeit 111.720.000 Aktien im Verhältnis von 150:1 auf 744.800 Aktien im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien herabgesetzt werden. Das Grundkapital soll entsprechend von derzeit EUR 111.720.000 um EUR 110.975.200 auf EUR 744.800 reduziert werden.
b) Danach ist eine Sachkapitalerhöhung um EUR 14.151.200 (und die Ausgabe von 14.151.200 neuen Stammaktien) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vorgesehen. Nach Durchführung der Sachkachkapitalerhöhung bleiben die (Alt-)Aktionäre mit 5 % an der Gesellschaft beteiligt.
(Sach-)Einlagegenstand sind (i) die ausstehenden Teilschuld¬verschreibungen der 6,125%-Schuldverschreibung 2010/2017 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 400 Mio. (ISIN XS0478864225 – die „Anleihe 2017“), (ii) die ausstehenden Teilschuldverschreibungen der 6,375-Schuldverschreibung 2011/2016 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 150 Mio. (ISIN XS0641270045 – die „Anleihe 2016“) – (beide vorgenannten Schuldverschreibungen gemeinsam auch „Anleihen“ genannt) – sowie (iii) ein Teil in Höhe von ca. 55 % der ausstehenden Schuldscheindarlehen sowie ein Teil in Höhe von 40 % des gesicherten Darlehens (diese letztgenannten, einzubringenden Teilforderungen belaufen sich auf insgesamt rd. EUR 213,9 Mio.). Die Restforderungen der Schuldscheindarlehen (ca. 45 %) und des gesicherten Darlehens (ca. 60 %) bleiben bestehen und sollen in einem neuen Darlehensvertrag (nachfolgend „Darlehensvertrag“) geregelt werden.
c) Die Anleihen sollen im selben Umfang reduziert werden wie die Schuldscheindarlehen. Bei den Anleihen ist Gegenstand der Sacheinlage allerdings aus technischen Gründen die gesamte Anleiheforderung. Gleichzeitig wird die Gesellschaft daher zwei neue Anleihen in Höhe von ca. 45 % des derzeitigen Anleihennennbetrags begeben, zu deren Bezug allein die jeweiligen Gläubiger der Anleihen berechtigt sind und die selbst zur Börsennotierung zugelassen werden sollen. Somit bringen die Anleihegläubiger ihre Forderungen im (wirtschaftlichen) Ergebnis ebenfalls nur im Umfang von rd. 55 % ein. Im Zuge dessen sollen die Anleihegläubiger einen Erlös aus der Veräußerung von Aktien an einen Investor und den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden erhalten (vgl. lit. g)).