Bundesregierung: Weg für Endlagergesetz frei – Gorleben wird’s nicht
Die Bundestagsfraktionen verständigten sich auf eine gemeinsame Lösung für den Neubeginn der Suche nach einem Atommüll-Endlager. Die Endlagersuche ist offen, Gorleben als Zwischenlagerstandort ausgenommen. Das meldet das Bundespesseamt.
Im April 2013 ist es Bund und Ländern gelungen, die letzte große Herausforderung des Kernkraftzeitalters in Deutschland gemeinsam anzugehen: die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Bundesumweltminister Peter Altmaier und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten legten damals folgende Eckpunkte fest: Die Suche nach einem Endlager ist komplett offen. Eine Bund-Länder-Kommission aus Fachleuten, Politikern, Vertretern von Umweltorganisationen, Wirtschaftsverbänden und Kirchen soll bis 2015 systematisch alle wesentlichen Fragen der Endlagerung klären. Auf dieser Grundlage wird anschließend die Suche erfolgen. Spätestens 2031 soll der Bau des Endlagers beginnen. Diese Eckpunkte sind in den Entwurf des so genannten Standortauswahlgesetzes geflossen, das das Bundeskabinett am 24. April 2013 beschlossen hat.
Kein Zwischenlager in Gorleben
Bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 13. Juni in Berlin haben Bund und Länder sich darauf verständigt, bis Januar 2014 drei Standorte für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle aus der Wiederaufbereitung in drei verschiedenen Bundesländern zu bestimmen.
Die Einigung sieht vor, dass Gorleben in Niedersachsen als möglicher Zwischenlager-Standort von vornherein ausgenommen ist. Für die Standortauswahl wollen die Länder nun einen Kriterienkatalog entwickeln. Die Rücknahme und Aufbewahrung der Castoren an den Zwischenlagern soll gesetzlich festgeschrieben werden. Der Gesetzentwurf muss abschließend den Bundesrat passieren. Das wird in der Sitzung des Bundesrats am 5. Juli sein.
Bund-Länder-Kommission aufgestockt
Die Bund-Länder-Kommission besteht jetzt aus insgesamt 33 Mitgliedern (ursprünglich 24): acht Vertreter aus den Bundesländern, acht Bundestagsabgeordnete, acht Wissenschaftler sowie acht Vertreter der Zivilgesellschaft. Wer die Kommission leitet, steht noch nicht fest.
Neue Zwischenlager für die Castoren
Gorleben ist der Zwischenlager-Standort für Müll-Container (die so genannten Castoren) aus der Atommüll-Wiederaufbereitung in Frankreich und Großbritannien. 2015 und 2016 werden noch insgesamt 26 Castoren – 5 aus Frankreich und 21 aus Großbritannien – nach Deutschland zurückkehren.
Für diese Castoren aus der Wiederaufbereitung im Ausland gilt es, einen übergangsweisen Standort zu finden, bis es das Endlager gibt. Als Ersatz stehen die Zwischenlager an den Kernkraftwerken zur Verfügung. In den vergangenen Wochen herrschte jedoch eine intensive Debatte darüber, welche Kraftwerk-Zwischenlager die Castoren zusätzlich übernehmen können.
Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben prinzipielle Bereitschaft signalisiert, Castoren an den Zwischenlagern der Kraftwerke Philippsburg und Brunsbüttel zu übernehmen. Doch zwei Standorte reichen nicht aus, ein weiterer Standort muss gefunden werden. Und für alle möglichen Ersatzstandorte gilt es eine Reihe von Fragen zu klären.
Bund und Länder entscheiden gemeinsam
Die Entscheidung, in welche Standortzwischenlager die Castoren transportiert werden, hängt von einer Reihe von Punkten ab, zum Beispiel von den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen. Das sind unter anderem: eine grundsätzliche Eignung, die vorhandenen genehmigten Stellplätze, die besondere Situation vor Ort (Anbindung an Schiene und Häfen) und die Notwendigkeit baulicher Maßnahmen.
Beim Zwischenlager Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) etwa stellt sich unter anderem das Problem, dass der Nord-Ostsee-Kanal, der für einen Transport in Frage käme, aufgrund des engen Fahrwassers und der Schleusungen weniger geeignet ist. Um die Castoren in den Zwischenlagern sicher zu handhaben, sind bestimmte technische Voraussetzungen (zum Beispiel beim Hallenlastkran) erforderlich, die nicht jedes Zwischenlager hat und die nachgerüstet werden müssen. Auch die Länge der Transportstrecken ist ein Kriterium. Mit wachsender Länge wachsen auch die Kosten für die Sicherheit. Diese Fragen wollen Bund und Länder nun in den nächsten Monaten klären und eine Entscheidung fällen. Parallel dazu können die Vorbereitungen für die eigentliche Endlagersuche fortgesetzt werden.
->Quelle: bundesregierung.de