Offener Brief an EU-Kommission: Nationale Einspeisesysteme bedürfen EU-rechtlicher Neubewertung – CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung (MIT) fordert wettbewerbsrechtliche Neubewertung des EEG
Die Vorsitzenden der Mittelstandsvereinigung der Union haben einen offenen Brief an die EU-Kommissare Oettinger (Energie) und Almunia (Wettbewerb) geschrieben. Darin fordern sie von der EU-Kommission eine wettbewerbsrechtliche Neubewertung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Wörtlich schreiben sie: „Die nationalen Einspeisesysteme bedürfen dringend einer EU-rechtlichen Neubewertung. Die hohen Marktanteile der erneuerbaren Energien rechtfertigen keine beihilferechtliche Sonderstellung mehr.“ Aufgrund des Anteils erneuerbarer Energien von knapp 23 % sei die Neubewertung aus europäischer Perspektive unabdingbar, zumal eine immer größere Beeinträchtigung des Energiebinnenmarktes zu beobachten sei.
Dr. Josef Schlarmann, MIT-Bundesvorsitzender, und Dr. Markus Pieper MdEP, Vorsitzender der MIT-Europakommission, schreiben: „Strom muss grundsätzlich am Markt frei gehandelt werden und so zu im Wettbewerb über die Strombörse gebildeten Preisen EU-weit zur Verfügung stehen. Je mehr Strom aber in Deutschland aus erneuerbaren Energien erzeugt und marktfern über die EEG-Umlage vergütet wird, desto höher ist der Anteil gesetzlich festgelegter Preise und desto größer scheint die Gefahr einer deutlichen Preisverzerrung im Binnenmarkt zu sein. Damit entfernen wir uns in Deutschland aus unserer Sicht immer mehr vom Wettbewerbsmodell und geraten mit der Energiewende in tatsächliche Konflikte mit den Prinzipien und Rechtsvorschriften des EU-Binnenmarkts.“
In Deutschland existiert die Förderung erneuerbarer Energien über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits seit dem Jahr 2000. Seit Verabschiedung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG (EE-RL) wird das EEG auch zur Erfüllung der EU-rechtlichen Vorgaben zum Ausbau regenerativer Energien verwendet. Demnach muss Deutschland einen Anteil von 18 % erneuerbarer Energien bis 2020 erreichen, um zum europäischen Gesamtziel von 20 % beizutragen. Das deutsche Energiekonzept sieht hierzu vor, den Anteil erneuerbarer Energien im Strombereich bis 2020 auf 35 % anzuheben. Im Jahr 2012 lag dieser bereits bei knapp 23 %. Damit handelt es sich bei den erneuerbaren Energien nicht mehr um einen Nischenbereich mit kleinem Anteil an der Stromerzeugung. Dies war noch der Fall, als der EuGH im PreussenElektra-Urteil im Jahr 2001 entschied, dass garantierte und vorrangige Einspeisung sowie feste Vergütung von erneuerbaren Energien weder eine verbotene Beihilfe (gemäß Art. 107 AEUV) noch einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit (gemäß Art. 34 AEUV) darstellen.
->Quelle: mit-virtuell.de