Pilotprojekt in Schleswig-Holstein
Bei dem Projekt in Schleswig-Holstein geht es um eine Leitung entlang der Westküste. Danach sollen die Baukosten teilweise durch die Ausgabe von Anleihen an private Kleinanleger gedeckt werden. Die Privatanleger leihen dem Übertragungsnetzbetreiber TenneT Geld und erhalten dafür einen entsprechenden Zins.
Nach Angaben des Unternehmens wird den Anlegern ein attraktiver Zins von fünf Prozent gezahlt, sobald der Bau der Leitung beginnt. In der Planungs- und Genehmigungsphase der Leitung wird der Zins bei drei Prozent liegen. Maximal 15 Prozent der Investitionssumme oder 40 Millionen Euro will Tennet dadurch einsammeln. Nur private Anleger können Wertpapiere erwerben. Dabei haben Bürger Vorrang, die unmittelbar vom Bau der Höchstspannungsleitung betroffen sind. Dies und eine Mindestbeteiligung von voraussichtlich 1.000 Euro sollen die Beteiligung besonders für Kleinanleger aus der Region interessant machen. Eine Zeichnungsmöglichkeit besteht bis Ende August. Im September soll über erste Erfahrungen mit dem Modell berichtet werden.
Energiegenossenschaften und Bürgerwindparks
Eine andere Form der Beteiligung an der Energiewende bieten bereits Energiegenossenschaften oder Bürgerwindparks. Branchenfachverbände verzeichnen hier seit einiger Zeit einen Boom. Die Anleger erwerben dabei Genossenschaftsanteile und finanzieren so den Bau und Betrieb von Windrädern oder Biomasse-Kraftwerken. Dafür erhalten sie eine Dividende. 2012 waren es 80.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich im Rahmen von Energiegenossenschaften engagiert haben.
Wichtige Gesetze zum Netzausbau:
Bundesbedarfsplangesetz: Mindestens alle drei Jahre wird ein Bundesbedarfsplan zum Netzausbaubedarf für die kommenden zehn Jahre per Gesetz verabschiedet. Grundlage sind der genehmigte Netzentwicklungsplan und der Offshore-Netzentwicklungsplan. Der erste Bundesbedarfsplan soll noch im Sommer dieses Jahres in Kraft treten. Das Gesetz sieht rund 2.800 Kilometer Neubautrassen und rund 2.900 Kilometer Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen an bestehenden Höchstspannungsleitungen vor. 21 Projekte laufen durch mehrere Bundesländer oder überqueren die Grenze zu benachbarten Staaten. Für diese Vorhaben legt die Bundesnetzagentur die Trassenkorridore fest. Um diese Leitungen möglichst schnell bauen zu können, soll die Bundesnetzagentur auch für die Planfeststellungsverfahren zuständig sein. Das ist einer gesonderten Verordnung geregelt.
Planfeststellungszuweisungsverordnung: Länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen hat künftig die Bundesnetzagentur die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verantworten. Mit dieser Verordnung übertragen die Bundesländer ihre Kompetenzen an die Bonner Behörde. Die Verordnung wurde bereits verabschiedet.
Das gemeinsame Eckpunktepapier zur Bürgerdividende ist hier abrufbar.
->Quelle: bundesregierung.de; zeit.de; solarify.eu