Windenergie: Potenzial an Land größer als angenommen

Artenschutz nicht mit einbezogen

Die Berechnungen in der Potenzialstudie basierten auf folgenden zwei Anlagentypen: eine Starkwindanlage, welche mit einer Nabenhöhe von 100 Metern und einem Rotordurchmesser von 104 Metern über eine Leistung von 3,4 Megawatt verfüge. Ferner eine Schwachwindanlage, die für niedrigere und mittlere Windgeschwindigkeiten unter 7,5 Metern pro Sekunde in Nabenhöhe von 140 Metern geeignet sei und mit einem Rotordurchmesser von 114 Metern eine Leistung von 3,2 Megawatt erbringe. Mit dieser modernen Anlagentechnik lasse sich im Bundesdurchschnitt eine hohe Auslastung erzielen, von ca. 2.400 Volllaststunden im Jahr. Heute liege der Durchschnitt aller bestehenden Windenergieanlagen bei 1.700 Volllaststunden. Diese Technik ermögliche – vorbehaltlich der Akzeptanz durch die Bevölkerung – einen verhältnismäßig geringen Abstand zwischen Windenergieanlage und Wohnbebauung. Aus den gesetzlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorgaben ergebe sich für diese Windenergieanlagen ein Mindestabstand von 600 Metern. Damit ließen sich die geltenden Lärmrichtwerte auch in der Nacht einhalten. Lege man größere Abstände zu Siedlungsgebieten zugrunde, verringere sich das hier errechnete Flächenpotenzial. Verdoppele man zum Beispiel den Abstand auf 1.200 Meter, läge es bei 3,4 Prozent der deutschen Landesfläche.

Das errechnete Flächenpotenzial sei an detaillierte Annahmen geknüpft. Neben den Siedlungsbereichen wurden Nationalparke und andere Schutzgebiete, die für den Naturschutz relevant sind, ausgeschlossen sowie Straßen, Wasserflächen und Flughäfen. Nicht möglich sei es gewesen, den Flächenbedarf durch Anforderungen des besonderen Artenschutzes in die Flächenmodellierung einzubeziehen. Das sind Naturschutzanforderungen für besonders gefährdete Arten, die man nicht auf konkrete Schutzgebiete beziehen kann. Dazu gehören beispielsweise Rast- und Brutstätten bedrohter Vogelarten – auch außerhalb von Schutzgebieten. Um diese Aspekte einzubeziehen, sind lokale Daten nötig, die bei der Planung von Windenergieanlagen konkret berücksichtigt werden müssen.

Nur Technologiemix gewährleistet hohen Anteil der EE

In der Realität ergäben sich vor Ort noch weitere Einschränkungen des ermittelten Potenzials. „Eine bundesweite Studie kann natürlich nicht alle wichtigen Aspekte – vor allem Akzeptanz in der Bevölkerung vor Ort oder die Wirtschaftlichkeit eines konkreten Projektes – berücksichtigen“, sagt Flasbarth. Die Genehmigung einer Windenergieanlage sei letztendlich immer eine Einzelfallentscheidung, die vor Ort zu treffen ist.

UBA-Präsident Jochen Flasbarth warnte davor, die Ergebnisse so zu interpretieren, als ob die Windenergie an Land die anderen erneuerbaren Energietechniken in den Hintergrund dränge: „Trotz des hohen Windenergiepotenzials an Land ist die Kombination mit anderen regenerativen Energiequellen, wie Photovoltaik und Windenergie auf See, wichtig und sinnvoll.“ Verschiedene Studien zeigten, dass ein hoher Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromversorgung nur mit einem geeigneten Technologiemix erreichbar sei, um die fluktuierende Verfügbarkeit unterschiedlicher erneuerbarer Energiequellen auszugleichen. Die Potenzialstudie zeige aber, dass beim Ausbau der Windenergie an Land Spielraum bestehe.
-> Quelle: www.umweltbundesamt.de