EU will EEG-Ausnahmen kippen

Brüssel prüft Beihilfeverfahren

Ende mit Extrawürsten für Firmen: Brüssel pulverisiert die deutsche Strompolitik„, „EU: Erneuerbare-Energien-Gesetz verletzt Wettbewerb, Brüssel stampft deutsche Strompolitik ein“ – „EEG verstößt gegen europäisches Wettbewerbsrecht“ – so oder ähnlich lauten die Schlagzeilen fast aller deutschen Medien. Denn Brüssel stellt engültig das EEG in Frage und will ein Verfahren gegen die Bundesrepublik einleiten. Weil Deutschland energieintensiven Unternehmen kräftige Rabatte bei der Ökostrom-Umlage gewährt, ist die EU-Kommission der Meinung, dass Deutschland damit den Wettbewerb verzerrt. Der Industrie drohen damit Nachzahlungen in Millionen-, wenn nicht gar Milliardenhöhe. Im Juni 2012 hat die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission gegen Deutschland ein Beihilfeverfahren eingeleitet (Aktenzeichen SA.22995 2011/CP). Nunmehr wird für den 18. 12. 2013 mit der Einleitung eines förmlichen Beihilfeverfahrens nach Artikel 107 und 108 AEUV gerechnet.

Im Berliner Kanzleramt wird über die Rettung der EEG-Ausnahmen nachgedacht

Verkehrsbetriebe, Golfplätze, ja selbst die Betreiber von Braunkohletagebauen – immer mehr Unternehmen versuchen, sich um die Finanzierung der Energiewende zu drücken und nutzen die Ausnahmeregeln im EEG – manche sparen bis 99%. Doch jetzt könnte diese Praxis, welche die Bundesregierung bisher nicht einzudämmen wusste, an ihre Grenzen stoßen. Die EU-Kommission will sie verbieten.

„Bis zum Stichtag 101.07.2013 haben 2367 Unternehmen Anträge auf Nachlass bei der EEG-Umlage gestellt. 2012 waren es 2055  2011 nur 813.“

Wie der Spiegel berichtet, ist EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia zu dem Schluss gekommen, dass die Rabatte für energieintensive Betriebe gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen: „Die Brüsseler Juristen konzentrieren sich dabei auf die EEG-Umlage. Die Beamten rügen, dass energieintensive Betriebe von dieser Umlage weitgehend ausgenommen werden. Am 17.07.2013 will die EU-Kommission ein entsprechendes Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen. Dies soll nicht nur für die Zukunft alle Ausnahmen von der Zwangsabgabe verbieten.“

Dieter Schweer von der BDI-Hauptgeschäftsführung verlangt eine schnelle EEG-Reform: „Für die energieintensiven Unternehmen sind die bestehenden Entlastungen existenziell. Schon die Eröffnung eines Prüfverfahrens durch die EU-Kommission kann negative Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit haben, da Unternehmen dann entsprechende Rückstellungen bilden müssen. Die mögliche Eröffnung eines Beihilfeverfahrens erhöht den Druck auf die Bundesregierung, rasch nach der Bundestagswahl das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend zu reformieren.“

Unternehmen, die in internationaler Konkurrenz stehen, können sich von der Abgabe befreien lassen. Die Nachlässe für Unternehmen verteuern aber die Strompreise für alle anderen Stromkunden. Außerdem sind die Befreiungs-Regeln derart vage, dass zum Beispiel etliche Verkehrsbetriebe wie die Münchener Verkehrsgesellschaft oder die Berliner Verkehrsbetriebe nicht zahlen mussten. Auch Unternehmen wie Vattenfall Mining, die mehrere Tagebaue mit dem Klimakiller Braunkohle betreiben, profitieren von der Ermäßigung.
->Quelle und vollständiger Artikel: n-tv.de; spiegel.de; tagesschau.de