Rösler: Strompreiskompensation stärkt deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb – Nichteisen-Metallerzeuger haben Nachsehen
Die Europäische Kommission hat am 17.07.2013 die deutsche Richtlinie zu indirekten CO2-Kosten genehmigt. Mit der Richtlinie werden Beihilfen für stromintensive Industrien gewährt, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten aus dem CO2-Emissionshandel in der EU auszugleichen.
Bundeswirtschaftsminister Rösler nannte die Entscheidung „ein gutes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland“. Mit der genehmigten Strompreiskompensation werde vermieden, dass wichtige Industriezweige ihre Produktion in Drittstaaten mit einer weniger ehrgeizigen Klimapolitik verlagerten. Rösler: „Damit kommt sie den europäischen Klimaschutzzielen entgegen. Die heutige Entscheidung stärkt die deutsche Industrie im internationalen Wettbewerb und ist ein wichtiges Bekenntnis zu einer starken industriellen Basis in der EU.“
Im Gegensatz dazu wurde die Regelung zur Förderung der Nichteisen-Metallerzeuger im Jahr 2009 von der Kommission nicht als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt, weil sie erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der Erzeuger in anderen Mitgliedstaaten zur Folge hätte.
Die Richtlinie
Das BMWi hatte am 06.12.2012 im Bundeskabinett die Richtlinie zur Kompensation von indirekten CO2-Kosten vorgestellt. Um Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern und Verlagerungen wichtiger Industriesektoren ins Ausland zu vermeiden, sollen stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, ab 2013 ein Teil ihrer durch den Emissionshandel erhöhten Stromkosten zurückerhalten. Dazu gehören unter anderem die Stahl-, Chemie- und Nichteisenmetallbranche. Für diese bestehe wegen ihrer Stromintensität und ihrer Stellung im internationalen Wettbewerb das Risiko einer Verlagerung ins Ausland. Unternehmen können ab 2014 jeweils rückwirkend für das Vorjahr einen Antrag auf Kompensation für auf den Strompreis übergewälzte Kosten infolge des CO2-Emissionshandels in der EU stellen. Die Richtlinie wird in ihrer endgültigen Form in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht.
->Quelle(n): bmwi.de; der Richtlinientext