Minimierungsgebot spricht gegen EU-Pläne
Grundsätzlich gelte, dass Trinkwasserverteilungssysteme so schlicht und geradlinig wie möglich zu halten seien. Die EU-Trinkwasserrichtlinie selbst fordere, dass Verunreinigungen aus den Stoffen und Materialien, die zur Trinkwasserversorgung verwendet würden, nicht in Konzentrationen zurückbleiben dürfen, die höher sind als für ihren Verwendungszweck erforderlich. Verwendungszweck von Trinkwasserleitungen sei ausschließlich der Transport des Trinkwassers.
Ohnehin gelte in der Trinkwasserversorgung das Minimierungsgebot der §§ 5 und 6 der Trinkwasserverordnung: Diese verlange, dass Konzentrationen an Mikroorganismen und Stoffen, die das Trinkwasser verunreinigen können, so niedrig wie möglich gehalten werden. Das spricht laut TWK beim UBA ebenfalls gegen eine Verlegung andersartiger Leitungen innerhalb des Trinkwassernetzes.
UBA: Leitungen strikt trennen
UBA-Vizepräsident Thomas Holzmann: „Wenn in den Trinkwasserleitungen lokale Verunreinigungen auftreten, und es dann noch Datenkabel gibt, lassen sich die Ursachen viel schwerer finden. Denn durch die zusätzlichen Kabelsysteme und Anschlussstellen entstehen zahlreiche neue Quellen für Schmutz, Krankheitserreger und Schadstoffe, die dann alle überprüft werden müssen.“ Das Umweltbundesamt empfiehlt daher Kabelschächte so anzulegen, das unterschiedliche Medien wie Gas, Wasser oder Datenverbindungen, vornherein unabhängig voneinander fließen bzw. weiter geleitet werden können. Außerhalb der Trinkwasserleitungen eignen sich zum Ausbau der Breitbandkabel auch so genannte Leerrohre.
->Quelle: www.umweltbundesamt.de