Kohlestrom-Export boomt

Deutschland verfehlt Klimaziel fürt 2020

Jürgen Quentin, der Leiter der Anti-Kohle-Kampagne der DUH, nennt die Entwicklung fatal: „Als Folge der gegenwärtigen Kohlepolitik werden sowohl in Deutschland als auch – über den Export – in unseren Nachbarländern flexible und klimaschonende Gaskraftwerke, die wir für die nächste Stufe der Energiewende dringend brauchen, aus dem Markt gedrängt, während unflexible, klimaschädliche Kohleblöcke teilweise im Jahresdauerbetrieb laufen.“ Im Ergebnis entferne sich Deutschland bei den nationalen CO2-Emissionen vom Zielpfad der Bundesregierung für das Jahr 2020 (40% Treibhausgasreduktion im Vergleich zu 1990). Im Jahr 2012 lag der CO2-Ausstoß schon 78 Millionen Tonnen über dem was der Zielpfad erfordert, wobei allein 65 Mio. t dem Stromsektor zuzurechnen waren.

„Must-Run“ wird sich relativieren

Auch das Argument, Kohlekraftwerke müssten zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit am Netz bleiben (im Fachjargon: „Must-Run-Problem“) werde sich unter einem wirksamen Klimaschutzregime schnell relativieren. Ein funktionierender CO2-Zertifikatehandel, etwa durch Verschärfung der EU-Klimaziele, würde flexiblen Gaskraftwerken in Deutschland wie in den Niederlanden zu mehr Wirtschaftlichkeit verhelfen und auch bei den Erneuerbaren Energien Technologien befördern, die die heutigen viel zu hohen Must-Run-Kapazitäten reduzieren würden. Dazu müsse sich aber die Bundesregierung mit den Kohlekraftwerksbetreibern anlegen. Davon sei sie weit entfernt. Schwarz-gelb, in Teilen aber auch die SPD propagierten ganz im Gegenteil den Neubau so genannter effizienter Kohlekraftwerke und sogar den Aufschluss neuer Braunkohletagebaue. Quentin: „Wer so etwas fordert, will dass die Energiewende auch 2050 noch nicht vollzogen ist. Parole: Deutschland, ewig Kohleland!“

Bundesklimaschutzgesetz mit verbindlichen CO2-Zielen muss her

Nach Überzeugung der DUH muss die nächste Bundesregierung zur Flankierung des darniederliegenden Emissionshandels zusätzliche Klimaschutzinstrumente auf nationaler Ebene auf den Weg bringen. Dass das rechtlich zulässig ist, hatte die DUH bereits im Mai in juristischen Studien belegt.  Denkbar wäre zum Beispiel, ordnungsrechtlich gegenzusteuern – etwa durch die Schaffung eines Bundesklimaschutzgesetzes mit verbindlichen CO2-Zielen für jeden Sektor, aus denen sich spezifische CO2-Grenzwerte und/oder anspruchsvolle elektrische Mindestwirkungsgrade für Kraftwerke ableiten ließen. Andernfalls rückten die nationalen Klimaschutzziele in immer weitere Ferne, ist die DUH überzeugt.
->Quelle: duh.de