Rösler: Planungs- und Rechtssicherheit bei Netzentgelten
Das Bundeskabinett hat am 31.07.2013 den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf zur Novelle der Stromnetzentgeltverordnung beschlossen.
Durch die Einführung eines gestaffelten besonderen Netzentgelts würden auch die energieintensiven Stromverbraucher wieder stärker an den Netzkosten beteiligt – heßt es in einer Mitteilung des BMWi. Die Höhe des Netzentgelts, das von dieser Verbrauchergruppe zu zahlen ist, orientiert sich in seiner Höhe am Beitrag, den diese Verbraucher zur Netzentlastung und Netzstabilisierung leisten. Dieser Leistungs-Gegenleistungs-Effekt werde ab 01.01.2014 über eine sogenannte „physikalische Komponente“ stärker herausgestellt, und der Beitrag, den diese Verbraucher u. a. zu einer Dämpfung der Netzkosten leisten, über diese „physikalische Komponente“ zielgenauer ermittelt werden. Damit ist die generelle Netzentgelt-Befreiung praktisch abgeschafft.
EU-Bedenken berücksichtigt
Die Bundesregierung trägt mit der Verordnungsänderung insbesondere den Bedenken Rechnung, die von der Europäischen Kommission, aber auch von verschiedenen Oberlandesgerichten, gegen die bisherige vollständige Befreiung geäußert wurden.
Bundeswirtschaftsminister Rösler: „Mit dem heutigen Kabinettbeschluss hat die Bundesregierung vor allem die besonderen Netzentgelte für stromintensive Letztverbraucher auf eine neue Grundlage gestellt. Wir haben dieser Verbrauchergruppe eine stabile Basis für die Kalkulation ihrer Energiekosten gegeben und Planungs- und Rechtssicherheit hergestellt. Rechts- und Planungssicherheit sind wichtige Eckpfeiler für einen verlässlichen Wirtschaftsstandort Deutschland.“
Neben den Regelungen zu besonderen Netzentgelten für stromintensive Letztverbraucher enthält der heute beschlossene Entwurf Änderungen weiterer Verordnungen. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist die Verbesserung der Bedingungen für Investitionen in die Hochspannungsnetze (110kV-Netze). Die Betreiber von Hochspannungsnetzen im Verteilnetzbereich können nunmehr ebenfalls Investitionsmaßnahmen beantragen, die bisher nur für Betreiber von Übertragungsnetzen offen standen. Damit wird der für die Energiewende wichtige Ausbau der Verteilnetze gestärkt.
Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) regelt die Gegenleistungen für den Erhalt des Spitzenausgleichs für Unternehmen. Um den Ausgleich zu erhalten, müssen Unternehmen Effizienzmaßnahmen nachweisen. Der BDEW kritisierte, dass die Verordnung diesem Ziel nicht gerecht werde, da nach den darin bestehenden Unternehmensdefinitionen der EU viele relevante Betriebe nicht mehr als KMU anerkannt würden. Deshalb fordert der BDEW Nachbesserungen, die im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz erfolgen müssten.
->Quelle: bmwi.de; der Verordnungstext: bmwi.de