Oder: Die wundersame Vermehrung der EEG-Umlage
Mit freundlicher Genehmigung von Tina Ternus, Photovoltaik-Büro
Glauben auch Sie an den EEG-Umlagen-Tsunami? Daran, dass aufgrund des Booms von Solarstromanlagen die Strompreise in die Höhe schießen? Dass die Energiewende unbezahlbar wird, wenn der Zubau von Solar- und Windanlagen weiterhin so zunimmt? Dann sind auch Sie auf eine großartige Inszenierung hereingefallen – sie könnte „das EEG-Umlagenmärchen“ heißen.
Wenn selbst Akteure der Solarbranche gelegentlich den Kopf einziehen und beteuern, die Energiewende koste eben nun mal so viel Geld, das müsse sein zum Wohle späterer Generationen oder manche gar schon selbstzweifelnd Marktverzerrungsargumente des BDEW oder der FDP zu übernehmen beginnen – dann ist es höchste Zeit, die eigentlichen Hintergründe der EEG-Umlage-Entwicklung und die Ursachen des EEG-Paradoxons im Detail zu beleuchten.
EEG-Grundidee: Einspeisevorrang und -vergütung
Die Grundidee des EEG, das 2000 in Kraft trat, ist einmal der Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien und zum anderen Investitionssicherheit in Form von festen Einspeisevergütungen für jeden Bürger bei seiner Investition in eigene Kleinkraftwerke. Die an die Betreiber ausbezahlten addierten Vergütungen sind die eigentlichen EEG-Kosten. Bis 2009 verkaufte jeder Stromlieferant – vom großen Versorger bis zum kleinen kommunalen Stadtwerk – eine definierte EEG-Strommenge in seinem jeweiligen Strom-Portfolio zu regulärem Preis mit, die er zuvor zum Preis der Durchschnittsvergütung an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bezahlt hat. Die verbleibenden Mehrkosten der ausbezahlten Vergütungen wurden als EEG-Umlage umgelegt auf alle Stromverbraucher, bei denen nur wenige energieintensive Betriebe ausgenommen waren. Die Entwicklung der EEG-Umlage entsprach in ihrem Verlauf bis 2009 der Entwicklung der tatsächlichen EEG-Kosten und stieg moderat gemäß dem Zubau.
Ausgleichsmechanismus-Verordnung
Am 01.01.2010 trat die neue Berechnungsmethode der EEG-Umlage in Form der neuen Ausgleichsmechanismus-Verordnung in Kraft – zusammen mit der gleichzeitigen Vermarktung des EEG-Stroms durch die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB am Spotmarkt der Strombörse EEX ). (Drei der vier ÜNB sind übrigens Tochterfirmen der großen vier Energiekonzerne). Die EEG-Umlage berechnet sich seitdem stark vereinfacht gesagt aus der Differenz zwischen Vergütungspreis und Börsenpreis. Dieses neue Modell entwickelte sich in seiner Wirkung zugunsten von Industrie und Energiewirtschaft fast zu einer Art Betrugsmodell am Verbraucher, für das – wie praktisch – auch noch gleich der passende Sündenbock gefunden wurde: Die Solarstromanlagen.
Folgt: EEG-Umlage mit exponentiellem Verlauf