Förderprogramm für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen soll auch 2014 fortgeführt werden
„Die Bundesregierung beabsichtigt, die Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen auch ab 2014 fortzuführen und dafür Mittel aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF) nach Maßgabe der jeweils geltenden Wirtschaftspläne zur Verfügung zu stellen.“ So heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (17/14536) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14413).
Die derzeitige Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2015 befristet. Über eine Fortführung über 2014 hinaus werde nach einer Evaluierung zu gegebener Zeit entschieden. Im Jahr 2014 sei eine Finanzierung aus dem EKF(Energie- und Klimafonds)-Titel 686 04 „Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien“ vorgesehen. Der Umfang der Mittelausstattung für das Speicherförderprogramm könne noch nicht konkret beziffert werden. Da das Programm erst am 01.05. 2013 gestartet worden sei, lägen auch noch keine hinreichenden Erfahrungen zur Inanspruchnahme des Programms vor, die zur Abschätzung eines sachgerechten Förderprogrammvolumens für das Jahr 2014 berücksichtigt werden könnten.
Von Anfang Mai bis Ende Juni 2013 wurden im Rahmen des Förderprogramms für Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen nach Angaben der Bundesregierung mehr als 350 Anträge bewilligt. Insgesamt seien dabei Zuschüsse mit einem Kreditvolumen in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro zugesagt worden. Das Förderprogramm wurde vom Bundesumweltministerium in Zusammenarbeit (BMU) mit der Bankengruppe KfW gestartet. Gefördert werden dabei vor allem Speicher von Solarstromanlagen, die seit dem 01.01.2013 installiert wurden und eine installierte Leistung von mehr als 30 Kilowattpeak (kWp) haben.
->Quelle: bundestag.de