Konzept der Monopolkommission zur Förderung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten
Die Monopolkommission schlägt vor, folgende energiepolitische Maßnahmen konsequent umzusetzen:
Fördersysteme für erneuerbare Energien
Das Fördersystem für erneuerbare Energien sollte zukünftig so ausgestaltet werden, dass
- das nationale EE-Fördersystem und der europäische Emissionsrechtehandel aufeinander abgestimmt werden, um so die Klimaschutzziele zu erreichen,
- die Förderung erneuerbarer Energien auf ein Quotenmodell nach schwedischem Vorbild umgestellt wird,
- das Erneuerbare-Energien-Gesetz zukünftig einen langfristigen Pfad für den jährlichen Zubau von Anlagen festlegt,
- Anlagen dann nicht gefördert werden, wenn der Börsenpreis negativ ist.
Versorgungssicherheit in der Energiewende
Die Versorgungssicherheit kann sichergestellt werden, indem
- Netzungleichgewichte neben dem Netzausbau auch durch mögliche alternative Mechanismen verringert werden,
- eine kleine strategische Kapazitätsreserve geschaffen wird, die den Gesamtkapazitätsbedarf sicherstellen soll,
- die Markttransparenzstelle und die Bundesnetzagentur den Bedarf an Kapazitätsmechanismen laufend evaluieren und erforderlichenfalls langfristig eine mit den anderen Mitgliedsstaaten abgestimmte Einführung von Kapazitätsmärkten vorbereitet wird.
Regulierung und Ausbau der Energieversorgungsnetze
Die Regulierung von Strom- und Gasnetzen ist zu verbessern durch
- eine Überprüfung der Ausgewogenheit von Regulierungsaufwand und -nutzen, insbesondere vor der im Jahr 2019 beginnenden Anreizregulierungsperiode,
- eine Überprüfung der Anreizregulierung auf eine geeignete Investitionsvergütung, insbesondere von Verteilnetzbetreibern,
- eine Anpassung der Netzentgelte hin zu einem höheren Grundentgelt, um dem Problem der Netzparität zübegegnen,
- die Prüfung und Förderung der Zusammenlegung weiterer Gasgroßhandelsmarktgebiete, zur Steigerung der Handelsliquidität, Versorgungssicherheit und der Produktvielfalt,
- die vollumfängliche Integration aller Gasprodukte in die gemeinsame Handelsplattform PEGAS zur Vermeidung von Handelsineffizienzen,
- eine umfassende Ausgestaltung der Netzkodizes,
- die Aufnahme von Konzessionen zum Betrieb von Energieversorgungsnetzen in den Anwendungsbereich des förmlichen Vergabeverfahrens gemäß §§ 97 ff. GWB. Bei der Entscheidung über die Konzessionsvergabe sollte der angebotene Abschlag vom Netznutzungsentgelt ausschlaggebend sein. Eine entsprechende Bestimmung ist in § 46 EnWG aufzunehmen.
Der vor allem im Rahmen der Energiewende notwendige Netzausbau kann reduziert werden, indem
- vorhandene Netzausbaualternativen (z. B. Demand Side Management) und Möglichkeiten des Abregelns stärker in die Ausbauplanungen einbezogen werden,
- ein kostenneutrales, von den Energieerzeugern zu tragendes, räumlich differenziertes Netzentgelt (bzw. Netzprämie) eingeführt wird (G-Komponente*), durch das Anreize für Annäherungen von Erzeugungs- und Verbrauchsstandorten gesetzt werden. (* G = „Generation“)
Großhandel
Um den Wettbewerb im Großhandel von Strom und Gas zu stärken, sollte(n)
- die Markttransparenzstelle als Kooperations- und Lernplattform zwischen den für die Aufsicht über den Energiehandel zuständigen Behörden und externen Experten genutzt werden,
- Datensätze der Markttransparenzstelle und ACER wettbewerbsneutral und mit Zeitverzögerung der Wissenschaft zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt werden,
- die Engpassmanagementsysteme im Strom- und Gassektor ausgebaut und ein europäischer Energiebinnenmarkt geschaffen werden.
Am 21.10.2013 wurde das Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetze von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/14742) dem Bundestag vorgelegt.
Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Zu ihren gesetzlich festgelegten Aufgaben zählt unter anderem die Erstellung eines Sondergutachtens, das die Wettbewerbsentwicklung auf den Strom- und Gasmärkten untersucht. Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten berufen werden. Vorsitzender der Monopolkommission ist Prof. Dr. Daniel Zimmer (Universität Bonn).
->Quelle: monopolkommission.de1; Gutachten_Volltext; Auszug aus Gutachten; bundestag.de