Sondergutachten zur Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten vorgestellt
Die Monopolkommission hat am 05.09.2013 in der Bundespressekonferenz ihr viertes Sondergutachten nach § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Titel „Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende“ vorgelegt. Darin kritisiert sie „negative Wettbewerbsfolgen aufgrund ineffizienter Ausgestaltung der Energiewende“. In den Augen der Monopolkommission „leidet die Energiewende aktuell unter einer fehlenden Wettbewerbsorientierung“. Daher fordern die fünf Experten eine deutlich wettbewerbskonformere Ausrichtung der staatlichen Energiepolitik. Im Bereich der erneuerbaren Energien empfiehlt sie insbesondere die Einführung eines Fördersystems (Quotenmodell) nach schwedischem Vorbild.
Die vertiefte Analyse des deutschen Strom- und Gasmarktes beleuchtet Wettbewerbs- und Effizienzprobleme auf unterschiedlichen Märkten des Energiesektors und enthält zahlreiche Vorschläge zur effizienten Lösung bestehender Probleme. In einem Schwerpunkt befasst sich die Monopolkommission mit der Ausgestaltung der Energiewende. Hier stellt sie erhebliche Effizienzdefizite – z. B. durch Überförderung – fest, die für zusätzliche Kosten- und Preissteigerungen verantwortlich sind.
Gegen Energieministerium
Die diskutierte Einführung eines Bundesenergieministeriums hätte nach Auffassung der Monopolkommission hingegen mehr Nach- als Vorteile und wäre für sich genommen kein Garant für strukturelle Verbesserungen.
[note „Die Monopolkommission hält die Einrichtung eines Bundesenergieministeriums insgesamt nicht für vorteilhaft. Neben einigen Vorteilen wie der Bündelung von Expertise und Kompetenzen sind vor allem gravierende Nachteile zu befürchten. So dürfte die Übertragung der Zuständigkeit für die Energiewende auf ein neu geschaffenes Ministerium Zielkonflikte verschleiern, da diese dann nicht mehr öffentlich zwischen den Ministerien,
sondern vielmehr innerhalb des neu geschaffenen Ministeriums ausgetragen würde. Dies würde die Intransparenz verstärken. Ferner droht das Problem der sog. Regulatory Capture, d.h. die schleichende Vereinnahmung durch die Energiewirtschaft selbst. Schließlich vermag auch die Schaffung eines eigenen Energieministeriums die gravierenden konzeptionellen Mängel der Umsetzung der Energiewende nicht zu lösen.“]
„Kostensteigerungen resultieren“ – so die Kommission – „nicht allein aus der gegenwärtigen Förderung der erneuerbaren Energien, sondern auch aus dem erforderlichen Netzausbau und neuen Ausgleichsmechanismen. Infolge der enormen strukturellen Veränderungen, welche die Energiewende mit sich bringt, wurden zum Teil wettbewerbsferne Regelungen geschaffen, die dringend einer Nachsteuerung bedürfen“. Die Monopolkommission schlägt daher unter anderem vor,
- „die Förderung erneuerbarer Energien auf ein wettbewerbliches und technologieneutrales Quotenmodell nach schwedischem Vorbild umzustellen,
- die räumliche Ansiedlung von Erzeugungsanlagen durch eine Komponente in den Netzentgelten wirksam zu steuern sowie
- nicht voreilig durch die Einführung von Kapazitätsmärkten weitere Kostensteigerungen herbeizuführen.“
„Nur durch eine konsequente Umsteuerung auf effiziente Wettbewerbsmechanismen lassen sich die Kosten der Energiewende im Griff halten“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Daniel Zimmer.
Darüber hinaus würdigt die Monopolkommission „die Fortschritte bei der Verwirklichung eines Energiebinnenmarktes bei Strom und Gas ausführlich. Sie begrüßt die Integrationstendenzen, sieht aber eine abschließende Verwirklichung des Energiebinnenmarktes noch nicht gegeben. Sie analysiert den Wettbewerb im Stromgroßhandel und stellt gegenüber früheren Untersuchungen eine erheblich gesunkene Marktmacht der großen deutschen Erzeuger fest. Die Monopolkommission legt ein Konzept vor, das zahlreiche Vorschläge züdiesen Themen sowie zur Versorgungssicherheit, zur Regulierung und zum Ausbaüder Energieversorgungsnetze enthält.“
Folgt: Konzept der Monopolkommission zur Förderung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten