Brüsseler Erklärung zur Energiewende

Die Brüsseler Erklärung mit den acht zentralen Forderungen:

Der im „Grünbuch“ von der Kommission skizzierte Rahmen für die Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030 muss für Korrekturen an der bisherigen Energiepolitik der EU genutzt werden. Als Mindestziel ist eine Verringerung der Treibhausgase um 30 Prozent bis 2020 und um 50 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 festzulegen. Die Beiträge der einzelnen Mitgliedsstaaten sollten dabei verbindlich festgeschrieben werden.

  • Der europäische Emissionshandel ist eine tragende Säule des EU-Klimaschutzes und ein Schlüsselinstrument zur Förderung des Umstiegs auf Erneuerbare Energien. Durch den derzeitigen Überschuss an Emissions-Zertifikaten und ihrem Preisverfall auf unter fünf Euro pro Tonne greift jedoch die Anreizfunktion nicht mehr. Eine grundlegende Reform des Emissionshandels zur Verbesserung seiner Funktionsfähigkeit muss deshalb mit höchster Priorität durchgeführt werden.
  • Die Förderung der Erneuerbaren Energien über einen Einspeisetarif hat sich für die Markteinführung in Deutschland bewährt. Der Einspeisetarif sollte innerhalb der gesamten EU dazu genutzt werden können. Für Europa ist ein einheitlicher europäischer Beihilfe-Rahmen notwendig, der einheitliche Konditionen zur Förderung der EE und damit auch beihilferechtliche Klarheit schafft und die Zukunft der nationalen Förder- und Finanzierungssysteme sicherstellt.
  • Ein integrierter europäischer Strombinnenmarkt ist eine Voraussetzung für langfristige Versorgungssicherheit in den Mitgliedsstaaten. Dazu ist ein grenzüberschreitender Netzausbau auch auf Verteilernetzebene erforderlich, um den Aufbau überflüssiger Kapazitätsreserven zu vermeiden. Dabei müssen Anreize für den Export von Strom aus fossilen und nuklearen Energieträgern vermieden werden.
  • Die europäischen Regionen, Bundesländer und Provinzen sind meist fortschrittlicher als die nationale Ebene und leisten entscheidende Beiträge für die Energiewende von unten. Die EU darf die Aktivierung dieser regionalen Potenziale nicht behindern, sondern muss sie durch unbürokratische Förderpolitik unterstützen. Die Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Investitionen von Bürgerschaft und Gemeinden in Erneuerbare Energien müssen verbessert und unterstützt werden.
  • Bei der Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben gibt es ein deutliches Ungleichgewicht zugunsten des nuklear-fossilen Komplexes. Insbesondere für die Forschung und Ausbildung im Bereich der Kernenergie sind die vorgesehenen Mittel überhöht. Sie müssen deutlich reduziert und stattdessen für innovative Vorhaben im Bereich der Erneuerbaren Energien, des Energiesparens, der Energieeffizienz und des Energiemanagements eingesetzt werden.
  •  Die Bedeutung von Fracking – der Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten – wird von der Kommission für den europäischen Energiemarkt deutlich überschätzt, die Umweltrisiken werden bagatellisiert. Europa braucht für seine Energieversorgung auch perspektivisch kein Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten.
  •  Bestehende oder neu geplante Atomkraftwerke stellen eine grenzüberschreitende Gefahr dar. Die Vorschläge der Kommission zur Änderung der Richtlinie über nukleare Sicherheit von 2009 sind unzureichend und dienen nur dem Ziel, eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken akzeptabel zu machen. Es darf keine Renaissance der Atomenergie geben, ihre Nutzung muss schnellstmöglich in ganz Europa beendet werden. Die im Stresstest aufgezeigten Mängel müssen schnellstmöglich beseitigt werden. Betreiberunternehmen von Atomanlagen müssen zu einer finanziellen Schadensvorsorge (Haftung) verpflichtet werden, auch bei Schäden im Ausland.

->Quelle: umwelt.nrw.de