Einlenken der EU-Kommission
Der Widerstand aus Deutschland, Österreich und Dänemark hat sich gelohnt: Die EU-Kommission gesteht Frankreich, Großbritannien und Tschechien doch keine stärkere Förderung von Atomkraftwerken zu. Eine große Mehrheit im sogenannten Kollegium der EU-Kommissare lehnte am 08.10.2013 den Vorschlag ab, die Subventionsmöglichkeiten für Kernkraftwerke auszuweiten. Kommissionspräsident Barroso selbst bezeichnete das Thema als „politisch zu heiß“.
Energiekommissar Oettinger gab am Mittwoch die Marschroute Brüssels vor: „Wir sollten nicht den Anschein erwecken, dass wir die Atomenergie mit den erneuerbaren Energieträgern gleichsetzen wollten.“ Wettbewerbskommissar Almunia war bisher auf der Seite der Atomstaaten Frankreich, Großbritannien und Tschechien. Jetzt sei er umgeschwenkt und habe ebenfalls dafür plädiert, Beihilfen für AKW nicht in die entsprechenden EU-Richtlinien aufzunehmen, so sein Sprecher. Die Richtlinien sollen nun bis November überarbeitet werden.
Kraftprobe mit Atomlobby – Atomstrom nicht mehr wettbewerbsfähig
De facto bedeutet die Kehrtwende der Kommission das Ende einer Kraftprobe mir der Atomlobby. Die hatte versucht, die Kernenergie als „klimafreundlich“ darzustellen – und dementsprechend Subventionen abgreifen zu können. Dabie ging es nicht um direktes Geld aus dem EU-Haushalt für den Bau von Atommeilern, sondern darum, nach welchen Kriterien EU-Staaten ihre nationalen Energieprojekte unterstützen dürfen. Der Temelin-Ausbau in Tschechien und britische Projekte sind so teuer, dass der danach produzierte Atomstrom nicht mehr wettbewerbsfähig sein wird.
So hat zum Beispiel der Ausbau des tschechischen Atomkraftwerks Temelin wirtschaftlich keinen Sinn mehr: Tschechien wollte durch Subventionen für die Blöcke drei und vier einen weit über dem internationalen Preisniveau liegenden Strom-Abnahmepreis erreichen. Großbritannien plante für für zwei neue Meiler – von der französischen EDF zu errichten – einen subventionierten Abnahmepreis von 120 Euro pro Megawattstunde.
Das Nein der Kommission bedeutet nicht, dass EU-Länder jetzt gar keine Beihilfen für Atomkraftwerke mehr gewähren dürfen: Laut Wettbewerbskommissar Almunia gilt das bisherige Beihilferecht. Das aber ist bisher restriktiv gehandhabt wortden: Für jede einzelne Förderung musste die Zustimmung Almunias eingeholt werden. Dadurch sinkt die Rechtssicherheit für den Bau neuer AKW.
Eigentlich widersprechen staatliche Beihilfen der EU-Wettbewerbsrichtlinie – siehe den Konflikt um das EEG und die Ausnahmen von der Umlage. Die Vorgaben für die Ökostromförderung in Ländern wie Deutschland sollen denn auch überarbeitet werden. Die EU-Leitlinie für Umwelt- und Energiebeihilfe regelt, welche Subventionen den Mitgliedsstaaten dennoch erlaubt sind. Der entsprechende Anforderungskatalog beinhaltete auch Regeln für die künftige Förderung von erneuerbaren Energien, die nur schwer mit der derzeitigen deutschen Praxis in Einklang zu bringensind. Dennoch schöpfen dieVertreter der deutschen Linie Hoffnung. Denn das Kollegium hat sich nun darauf geeinigt, dass Anpassungen „nur graduell“ umzusetzen seien.
->Quelle: nachrichten.at; spiegel.de;