Die zwölf Kernelemente des Vorschlags:
A. Kosten der Erneuerbaren Energien senken
- Grundsätzliche Vergütungs-Obergrenze für alle neuen Anlagen aus Erneuerbaren Energien in Höhe von 8,9 Cent/kWh
- Zubauabhängige Degression der Vergütungssätze
- Abschaffung von unnötigen Photovoltaik-Ausbaurestriktionen (u.a. Wegfall des 52-GW-PV-Deckels, des Import-Zolls für chinesische PV-Module und der Flächenbeschränkungen)
- Überarbeitung des Referenzertragsmodells für Wind Onshore Anlagen, um Überförderung an guten Standorten abzubauen
- Für Wind Offshore-Anlagen ab 2017: Ausschreibung einer Innovationsprämie von maximal 5 Cent/kWh für maximal 500 MW pro Jahr
- Für steuerbare EE-Anlagen (insbesondere Biomasse): Ausschreibung einer Kapazitätsprämie von maximal 500 EUR/kW für maximal 100 MW pro Jahr
B. Erneuerbare Energien stärker an den Markt heranführen
- Konsequente Abschaffung aller Boni für Neuanlagen
- Verpflichtende Direktvermarktung für alle Neuanlagen ab einer Größe von 1 MW, Absenkung der Management-Prämie für Altanlagen auf 0,2 Cent/kWh
- Systemdienlichkeit neuer Anlagen als Voraussetzung
C. Entsolidarisierung bei der Finanzierung der Energiewende beenden
- 10. Rückführung der Ausnahmen für die Industrie auf die Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen und energieintensiv sind
- 11. Beteiligung der bisher befreiten Unternehmen an der EEG-Umlage in Höhe von 0,5 Cent/kWh, da sie in Höhe von ca. 1 Cent/kWh vom Merit-Order-Effekt profitieren
- 12. Stufenweiser Einbezug der Eigenstromerzeugung in die EEG-Umlagepflicht ab einer Anlagengröße von 10 kW