Kostenschnitt nötig – Altschuldenfonds
Kernpunkt der Idee eines Altschuldenfonds ist eine Entlastung der Verbraucher: Nach Übertragung von Zahlungsverpflichtungen des EEG in den Altschuldenfonds stünden die Innovationskosten künftig nicht mehr auf der Stromrechnung: „Die ganze Wirtschaft und endlich auch die Bürger kämen in den Genuss der Kostendegression der erneuerbaren Energieträger. Weltweit würde sichtbar, dass die erneuerbaren Energien die Wettbewerbsfähigkeit erreichen. Unser Vorschlag stellt die politische Handlungsfähigkeit sicher, die für die Strukturreformen des Energiesystems nötig ist. Er schafft Raum für neue Konzepte zur Abgeltung von Einsparungsleistungen, für die Bepreisung der Systemintegration, die flexible Steuerung der Nachfrage, das Lastmanagement oder die Speicherung von Ökostrom.“
Für den Kostenschnitt spreche aber nicht nur die politische Zweckmäßigkeit, sondern auch der „tatsächliche Charakter der Umlagekosten“. Denn diese seien „Kosten für technische Durchbrüche und Systeminnovation bei einem Gemeinschaftsgut“ und dienten somit „nicht der individuellen Vermögensbildung“. Ein Fonds werde dem eher gerecht als die heutige Lösung über die individuelle Stromrechnung. Staatliche Finanzierung von Innovationen sei ordnungspolitisch richtig und kein Subventionstatbestand. Der Kostenschnitt stärke schließlich das Gemeinschaftsbewusstsein für die Energiewende.
Vorschlag greift positive Erfahrungen auf
Beispiele der Autoren für frühere ähnliche Lösungen: Im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung seiden die Altschulden der DDR-Wohnungswirtschaft in einem Fonds aufgefangen worden. Das Ausschreibungsmodell für den regionalen Schienenverkehr habe sich bewährt. In den 50er Jahren sei mit dem Gesetz zum Lastenausgleich eine wirksame Entschädigungslösung für Menschen gefunden worden, die in der Folge des Zweiten Weltkrieges und der deutschen Teilung benachteiligt worden seien.
Töpfer und Bachmann abschließend: „Der Fonds ist volkswirtschaftlich günstiger als die jetzige Regelung. Die Finanzierung kann über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Nach dem Auslaufen der jeweils zugesagten EEG–Förderung kann die weitere Erzeugung erneuerbarer Energien besteuert werden. So kann das ‚Goldene Ende‘ einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Strominfrastruktur zur Finanzierung des Gemeinschaftswerkes Energiewende eingesetzt werden. Mit dem Fonds wäre der Weg frei für Strukturreformen insbesondere zur Strompreisbildung, zur Wiederbelebung des Handels mit Kohlendioxidemissionen oder zur Einführung eines Flottengrenzwertes für die Klima-Emission von Kohlekraftwerken. Die Akzeptanz der Energiewende bliebe auch weiterhin hoch. Der Kostenschnitt würde zeigen, dass das Gemeinschaftswerk Energiewende lebt.“
Text: ho