Der Altschuldenfonds
Töpfer und Bachmann schlagen einen radikalen Kostenschnitt vor. Die bisher aufgelaufenen Förderverpflichtungen für erneuerbare Energien sollen komplett von der Stromrechnung verschwinden und über einen staatlichen, aus Steuermitteln finanzierten Fonds bezahlt werden. Das ist neu.
Töpfer und Bachmann begegnen möglichen Problemen mit dem EU-Wettbewerbsrecht bei ihrem Vorschlag mit dem Argument, die „staatliche Finanzierung von Innovationen“ sei „ordnungspolitisch richtig und jedenfalls kein Subventionstatbestand.“ Vorteile seien dagegen, dass soziale Schieflagen durch hohe Stromrechnungen beseitig würden. „Weltweit wu?rde sichtbar, dass die erneuerbaren Energien die Wettbewerbsfähigkeit erreichen“, heißt es in dem Papier.
Andere Reformideen
Die anderen derzeit diskutierten Reformideen zum EEG beziehen sich auf das Förderregime für neue Anlagen. So schlägt der Verband kommunaler Unternehmen ein Auktionsmodell vor: Der Staat legt fest, wie viel Strom er aus welchen erneuerbaren Quellen will und gewährt dem billigsten Anbieter einen Investitionskostenzuschuss.
Der dagegen schlägt vor, die Förderung der Erneuerbaren auf 9 Cent pro Kilowattstunde zu deckeln und mögliche höhere Zuschüsse, etwa für die Offshore-Windkraft, aus Steuermitteln zu finanzieren. Ähnliches rechnete der Thinktank Agora Energiewende vor. Demzufolge reichen ab 2015 für die Wind-Onshore und Photovoltaik – Anlagen einheitlich 8,9 Cent Förderung, für Offshore-Windkraft wird eine zusätzliche Förderung von 5 Cent für 500 Megawatt im Jahr versteigert.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie wiederum möchte die feste Vergütung im EEG allmählich durch eine Marktprämie ersetzen. Betreiber erneuerbarer Kraftwerke wären demnach dem Risiko schwankender Strompreise teilweise ausgesetzt, das durch die Prämie zumindest abgefedert wird. Weiterhin werden ebenfalls noch Quotenmodelle diskutiert.
Der Bundesverband der Energie-und Wasserwirtschaft, BDEW, schlägt eine Überarbeitung des gegenwärtigen Marktdesigns vor. Die erste Säule hierzu besteht aus einer grundlegenden Reform des EEG mit einer obligatorischen Direktvermarktung von Grünstrom und weiteren Steuerungsmaßnahmen zur Anpassung an die Nachfrage und an die Ausbauziele. Die zweite Säule soll die Versorgungssicherheit gewährleisten und sieht die Einführung einer strategischen Stromreserve sowie die dezentrale Vermarktung von Strom-Leistungen vor. Hierbei wird von einer erheblichen Effizienz- und Einsparwirkung ausgegangen.
->Quelle: nachhaltigkeitsrat.de; solarify.eu